dbb sachsen-anhalt: Tarifergebnis wird im Vorgriff übertragen

Der dbb sachsen-anhalt hat durchgesetzt, dass das Tarifergebnis auf die Beamtinnen und Beamten im Vorgriff übertragen wird. Zudem wird für das Weihnachtsgeld eine gesetzliche Grundlage geschaffen, die noch in diesem Jahr in Kraft tritt. Das teilte der dbb Landesbund am 19. Oktober 2017 mit.

Der Finanzausschuss des Magdeburger Landtages hatte am Vortag dem Vorschlag von Finanzminister André Schröder zugestimmt, im Vorgriff auf das Inkrafttreten des Artikelgesetzes im Zahlmonat November 2017 die Besoldung der Beamtinnen und Beamten rückwirkend zum 1. Januar 2017 um zwei Prozent (jedoch mindestens um 75 Euro monatlich) anzuheben. Der monatliche Anwärtergrundbetrag erhöht sich rückwirkend zum Jahresbeginn 2017 um 35 Euro. Die Vorgriffsregelung umfasst vorsorglich auch die lineare Erhöhung der Grundgehälter um 2,35 Prozent und der Anwärtergrundbeträge um 35 Euro zum 1. Januar 2018. Der Finanzausschuss hat auch den Weg frei gemacht für die Schaffung einer gesetzlichen Regelung für die Gewährung des Weihnachtsgeldes. Diese könnte in der nächsten Sitzung des Landtages am 26./27. Oktober 2017 beschlossen werden, so dass die Auszahlung bereits Ende November 2017 erfolgen könnte.

„Die Wiedereinführung des Weihnachtsgeldes ist ein großer Erfolg des Beamtenbundes, auch wenn die Höhe, 600 Euro bis A 8, 400 Euro für die übrigen Besoldungsempfänger und 200 Euro für Anwärter und Versorgungsempfänger ganz und gar nicht unseren Erwartungen entspricht. Wir werden weiter für eine schrittweise Anhebung auf die Höhe des Weihnachtsgeldes der Tarifbeschäftigten und den Einbau in das Grundgehalt werben“, sagte dbb Landesvorsitzender Wolfgang Ladebeck.

 

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