dbb-Lehrerverbände erleichtert: „Schultrojaner“ endgültig vom Tisch
Der umstrittene Einsatz so genannter Schultrojaner ist endgültig vom Tisch. Dem dbb, seinen Lehrergewerkschaften VBE (Verband Bildung und Erziehung), DPhV (Deutscher Philologenverband) und BLBS (Bundesverband der Lehrerinnen und Lehrer an berufsbildenden Schulen) wurden am 6. Dezember 2012 in Bonn von der Kultusministerkonferenz (KMK) entsprechende Verbesserungen für die Restlaufzeit des Gesamtvertrags zur Einräumung und Vergütung von Ansprüchen nach § 53 Urheberrechtsgesetz vorgestellt. „Das bedeutet das endgültige Aus für den ‚Schultrojaner‘“, sagte der dbb Bundesvorsitzende Klaus Dauderstädt: „Wir sind zufrieden, dass es für die Lehrerinnen und Lehrer jetzt Rechtssicherheit bei der Nutzung digitaler Medien im Unterricht gibt.“
Die auch auf Betreiben des dbb und seiner Lehrergewerkschaften zwischen den Ländern, den Schulbuchverlagen und den Verwertungsgesellschaften erzielte Einigung, die bereits ab dem 1. Januar 2013 gelten soll, erlaubt analoges und digitales Kopieren für den Unterrichtsgebrauch. Das umfasst die Weitergabe an die Schüler und die Nutzung moderner Medien im Unterricht sowie die Speicherung auf Datenträgern. Dabei gilt die Einschränkung, dass maximal 20 Seiten oder zehn Prozent eines Lehrwerkes (bei weniger als 20 Seiten Umfang) kopiert und genutzt werden dürfen. Das bisherige Kontrollrecht der Schulbuchverlage entfällt und wird durch Schätzungen ersetzt. Im Gegenzug müssen die Länder den Schulbuchverlagen in den beiden nächsten Jahren ein höheres Nutzungsentgelt zahlen.
Zum Hintergrund: Der Gesamtvertrag zur Einräumung und Vergütung von Ansprüchen gemäß § 53 Urheberrechtsgesetz war wiederholt Gegenstand der öffentlichen Diskussion. Der Vertrag regelt die Möglichkeiten von Vervielfältigungen für den Unterrichtsgebrauch von urheberrechtlich geschützten Werken an Schulen. Der dbb und seine Lehrergewerkschaften hatten starke Bedenken gegen den mit dem Vertrag verbundenen geplanten Einsatz von Scansoftware („Schultrojaner“). Dabei sollten mittels dieser Software stichprobenartig die schuleigenen Computer auf komplett digitalisierte Schulbücher untersucht werden. Das hätte dazu geführt, dass Lehrkräfte unter den Generalverdacht des Verletzens von Urheberrechten geraten wären.