dbb Hessen: Entwurf für Besoldungsgesetz setzt richtiges Zeichen
Der dbb Hessen hat am 19. Juni 2017 seine Stellungnahme zum Gesetz über die Besoldungs- und Versorgunganpassung der Landes- und Kommunalbeamten veröffentlicht. Mit dem Gesetzentwurf sei eine entscheidende Kurskorrektur vorgenommen worden, und die Landesregierung sende seit Beginn der Legislaturperiode zum ersten Mal ein wichtiges und richtiges Zeichen an die hessischen Beamten.
So rücke die Landesregierung – wie vom dbb Hessen lange gefordert – beispielsweise endlich von der 1-Prozent-Deckelung der Besoldung ab. Diese werde zum 1. Juli 2017 linear um zwei Prozent, mindestens aber 75 Euro, und zum 1. Februar 2018 um weitere 2,2 Prozent erhöht. Gleiches gelte für die Versorgung. Die Anwärterbezüge stiegen zur gleichen Zeit jeweils um 35 Euro. Trotz dieser erfreulichen Entwicklung reiche die Erhöhung insgesamt allerdings nicht aus: So müsse etwa in den unteren Besoldungsgruppen die Nettoalimentation den erforderlichen Mindestabstand zur staatlichen Grundsicherung einhalten. Dafür sei eine weitere Erhöhung erforderlich.
In seiner Stellungnahme begrüßte der dbb Hessen außerdem die zwar nicht im Gesetzentwurf geregelten, aber von der Landesregierung angekündigte Verkürzung der Wochenarbeitszeit unter Beibehaltung des Lebensarbeitszeitkontos sowie die Einführung einer landesweit gültigen Freifahrtregelung für alle Beamten in den Verkehrsmitteln des öffentlichen Personennahverkehrs.