Solidaritätszuschlag verfassungsgemäß -
dbb für Altschuldentilgung als neue Zweckbindung
Der dbb begrüßt die heutige Entscheidung des Bundesfinanzhofs, dass der Solidaritätszuschlag mindestens bis 2007 verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist.
Dieter Ondracek, stellvertretender Bundesvorsitzender des dbb, erläuterte am 21. Juli 2011 in Berlin, dass die Aussage „bis 2007“ nicht bedeute, dass der Bundesfinanzhof ab 2008 verfassungsrechtliche Bedenken hätte, der Streitgegenstand betreffe ausdrücklich das Jahr 2007. Ondracek: „Das Urteil macht aber deutlich, dass der Soli keine normale Steuer ist, sondern ein Zuschlag für einen vom Gesetzgeber definierten Zweck. Dieser Zweck - die Finanzierung der Wiedervereinigung - wird zu einem bestimmten Zeitpunkt wegfallen.“
In diesem Zusammenhang erinnerte der dbb Vize an die Forderung seiner Organisation, für den Solidaritätszuschlag eine neue Zweckbindung, nämlich die Tilgung der Altschulden zu bestimmen. Ondracek: „Der Einsatz des jährlichen Soli-Aufkommens in Höhe von 12 Milliarden Euro, wäre ein erster wichtiger Schritt, um mit der Tilgung der rund 1,9 Billionen Euro Altschulden der öffentlichen Kassen zu beginnen. Eine größere Solidaritätsaufgabe, als die Schuldentilgung gibt es nicht. Die Politik ist jetzt dringend zum Handeln aufgerufen.“