dbb fordert Grundrecht auf Mitbestimmung

Der dbb spricht sich für die Verankerung eines Grundrechts auf Mitbestimmung im Grundgesetz aus. Dies hat der Bundeshauptvorstand des dbb auf seiner Sitzung am 27. Mai 2013 beschlossen. Dadurch soll eine möglichst umfangreiche Beteiligung der Interessenvertretungen der Beschäftigten gesichert und deren weiterer Ausbau erleichtert werden.

Der Beschluss lautet:

Der Bundesgesetzgeber hat bisher kein Interesse daran gezeigt, Defizite in der personalvertretungsrechtlichen Interessenvertretung, insbesondere bei ressortübergreifenden Maßnahmen, bei Veränderungen der Verwaltungsstruktur sowie beim Einsatz von Beschäftigten des öffentlichen Dienstes in privatrechtlich organisierten Betrieben zu beseitigen.

Hauptursache hierfür sind die vom Bundesverfassungsgericht aus dem Demokratiegebot abgeleiteten äußerst restriktiven Grenzen für die Teilhabe der Beschäftigten an Entscheidungen der öffentlichen Verwaltung. Diese haben zur Folge, dass die positive Bedeutung von Mitbestimmung für eine den hochkomplexen Anforderungen der Gegenwart gewachsene öffentliche Verwaltung nicht ausreichend zur Geltung kommt.

Die Verankerung eines subjektiven Rechts auf Mitbestimmung im Grundgesetz für die Beschäftigten in Betrieben, Unternehmen und Dienststellen ist daher insbesondere für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes notwendig.

Ist das Recht auf Mitbestimmung grundgesetzlich verbürgt, sind Einschränkungen im Bereich der Mitbestimmung nur noch zulässig, wenn sie ihrerseits verfassungsrechtlich gerechtfertigt sind. Der Gesetzgeber dürfte Umfang und Verfahren der Mitbestimmung nicht weitestgehend frei nach seiner politischen Einschätzung ausgestalten. Vielmehr hätte er die mit der Gewährleistung der Mitbestimmung verfolgten Ziele zu berücksichtigen und dabei vor allem die Grundprinzipien der Mitbestimmung zu beachten.

Vor diesem Hintergrund setzt sich der dbb für eine verfassungsrechtliche Verankerung eines subjektiven Rechts auf Mitbestimmung ein.

 

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