Öffentlicher Dienst für funktionierendes Gemeinwesen unverzichtbar
dbb Chef zum Jahrestag des Grundgesetzes
„Der öffentliche Dienst garantiert ein funktionierendes Gemeinwesen in Deutschland. Er sorgt für die Infrastruktur des gesellschaftlichen Zusammenlebens und schafft so die Grundlage für Rechts- und Planungssicherheit.“ Das hat der dbb Bundesvorsitzende Peter Heesen am 23. Mai 2011 hervorgehoben. „Das Fundament dafür, dass die Bürgerinnen und Bürger tagtäglich von ihrem öffentlichen Dienst profitieren, ist mit der Verabschiedung des Grundgesetzes heute vor nunmehr 62 Jahren gelegt worden. Mit Verfassungsprinzipien wie Rechtsstaats-, Sozialstaats-, Demokratie- und Bundesstaatsprinzip war die Richtschnur für den Aufbau und die Tätigkeit der Verwaltung vorgegeben.“
Leider lasse die Wertschätzung der Politik für die engagierte Arbeit der Beamtinnen und Beamten sowie der Tarifbeschäftigten im öffentlichen Dienst noch allzu oft zu wünschen übrig, so Heesen weiter. „Hier wünschen wir uns mehr Zuverlässigkeit und Unterstützung. Unsere jährliche Bürgerbefragung macht deutlich, dass die Erfahrungen der Menschen mit den Mitarbeitern der Behörden durchaus positiv sind. Nicht zuletzt deshalb ist die Zahl derer, die öffentliche Dienstleistungen lieber in staatlicher als in privater Hand sehen, in den vergangenen Jahren gleichbleibend hoch, in einigen Bereichen sogar kontinuierlich gestiegen.“ Wie unverzichtbar ein unabhängiger, effizienter, verlässlicher öffentlicher Dienst ist, sei den Menschen nicht erst in schwierigen Zeiten wie der jüngsten Wirtschafts- und Finanzkrise erneut klar geworden.
Der dbb Chef verwies zugleich auf das im Grundgesetz verankerte Grundrecht der Koalitionsfreiheit. „Dieses Recht für jedermann und für alle Berufe, Gewerkschaften zu bilden, würde durch eine gesetzlich verordnete Tarifeinheit, wie sie die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) und der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB)anstreben, in Frage gestellt. Der dbb beamtenbund und tarifunion lehnt deshalb solche Bestrebungen als verfassungswidrig entschieden ab“, machte Heesen noch einmal deutlich.