dbb Chef: Für Gerechtigkeit im öffentlichen Dienst ist Wettbewerb zwischen den Gewerkschaften unverzichtbar
Zur Gerechtigkeit für den öffentlichen Dienst gehört der „unverzichtbare Wettbewerb“ zwischen den Gewerkschaften. Wenn der Bundestag diesen durch ein Tarifeinheitsgesetz abschaffen wolle, sei das nicht gerecht, sagte der dbb Bundesvorsitzende Klaus Dauderstädt am 12. Mai 2014 auf dem Landesgewerkschaftstag des DBB NRW in Bochum. Die Arbeitstagung des dbb-Landesbundes stand unter dem Motto „Öffentlicher Dienst – Unverzichtbar für Gerechtigkeit“.
Dauderstädt wandelte in seinem Grußwort dieses Motto um in „Gerechtigkeit – Unverzichtbar für den öffentlichen Dienst“ und erinnerte Befürworter einer politischen Zwangsregelung der Tarifeinheit, die damit angeblich den öffentlichen Dienst nicht im Visier haben, daran, dass ein Gesetz als abstrakt-generelle Regelung nicht unterscheiden könne zwischen betroffenen und nicht betroffenen Branchen. „Alle bisherigen Ideen zur Umsetzung von Tarifeinheit sind einerseits verfassungswidrig, andererseits unrealistisch“, bekräftigte der dbb Chef die Position des gewerkschaftlichen Dachverbandes. Zudem sei ungeklärt, wie Gewerkschaften gemäß dem Koalitionsvertrag nach dem „betrieblichen Mehrheitsprinzip“ gewichtet werden sollen. Was ist denn der Betrieb, wie wird die Stärke einer Gewerkschaft ermittelt und wieso sollte ein Beschäftigter angeben, ob und wo er gewerkschaftlich organisiert ist, führte der dbb Chef als Fragestellungen an und folgerte: „Es drohen massive Grundgesetzverletzungen.“ Er fordere die Politik auf, hier nicht die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts umkehren zu wollen, so Dauderstädt. „Hände weg, das regeln wir Sozialpartner ganz alleine!“
Zur Gerechtigkeit für den öffentlichen Dienst gehöre auch eine anständige Bezahlung, so der dbb Chef weiter. Er verwies auf die in NRW nach der Tarifeinigung längst nicht für alle Besoldungsgruppen übertragene Anpassung und erinnerte die Vertreter der nordrhein-westfälischen Landespolitik daran, dass das Bundesarbeitsgericht in seinem jüngsten Urteil zum Streikrecht auch erklärt hatte, dass es gegen die Verfassung verstößt, wenn die Besoldung von der Tarifentwicklung abgekoppelt wird. „Neben Sie das bitte ernst“, appellierte Dauderstädt. „Warten Sie nicht ab, bis der Verfassungsgerichtshof in Münster oder das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe das demnächst mit verpflichtender Wirkung für die Legislative in Düsseldorf aussprechen werden. Bessern Sie diesen Fehler nach!“
Klaus Dauderstädt gratulierte Roland Staude zu seiner Wahl als neuer Landesvorsitzender des DBB NRW und wünschte ihm eine erfolgreiche Arbeit. Staude, bisher 2. Vorsitzender, bekam 98,2 Prozent der Delegiertenstimmen. Zugleich dankte der dbb Chef dem bisherigen Landesvorsitzenden Meinolf Guntermann, der nicht erneut kandidiert hatte und zum Ehrenvorsitzenden des DBB NRW gewählt wurde.