dbb Bundeshauptvorstand begrüßt Grundsatzentscheidung zum Funktionsvorbehalt
Der dbb Bundeshauptvorstand hat die vom Bundesverfassungsgericht in der Entscheidung zur Rechtsform des Maßregelvollzuges für Privatisierungen im hoheitlichen Bereich gezogenen Grenzen begrüßt (2 BvR 133/10). In einem Mitte Juni 2012 in Berchtesgaden gefassten Beschluss heißt es dazu: „Staatliche Eingriffe in Grundrechte der Bürger unterliegen nicht nur in den rechtlichen Voraussetzungen, sondern auch in der Umsetzung besonderen Anforderungen. Art. 33 Abs. 4 GG sieht deshalb ausdrücklich vor, dass hoheitliche Aufgaben in der Regel Beamten zu übertragen sind, weil diese besonderen Bindungen unterliegen. Je gravierender der Eingriff ist, desto stärker ist der Staat in seiner eigenen Verantwortung gefordert.
Der dbb erwartet, dass die Praxis der Übertragung von Aufgaben, die mit Grundrechtseingriffen verbunden sind, anhand der vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten Grundsätze überprüft werden. Aufgaben, die mit Freiheitsentzug, der Anwendung unmittelbaren Zwanges oder der zwangsweisen Durchsetzung von gerichtlichen Entscheidungen verbunden sind, sind einer Übertragung auf private Träger grundsätzlich nicht zugänglich.“