Gespräch im Bundesministerium für Arbeit und Soziales
dbb begrüßt CDU-Initiative für Mindestlöhne
In einem Gespräch mit den Staatssekretären im Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), Dr. Ralf Brauksiepe und Gerd Hoofe, am 27. Oktober 2011 hat sich der dbb beamtenbund und tarifunion für die Einführung branchenübergreifender Mindestlöhne eingesetzt. Peter Heesen, dbb Bundesvorsitzender, und Frank Stöhr, Zweiter Vorsitzender des dbb, machten deutlich, dass aus Sicht des dbb die Einführung von Mindeststandards bei der Bezahlung unabdingbar sei.
Die derzeit bestehenden Möglichkeiten der Festlegung von Lohnuntergrenzen in einzelnen Branchen seien unzureichend. Das Instrument des Mindestarbeitsbedingungengesetzes zur Festlegung von Mindestbedingungen für Branchen mit geringer Tarifbindung habe sich in der Praxis als untauglich erwiesen. Dies habe der abgelehnte Antrag des dbb auf Einführung von Mindestlöhnen in der Branche der externen Call Center gezeigt. Auch die Vertreter des BMAS machten deutlich, dass aus ihrer Sicht Handlungsbedarf bestehe.
Der dbb begrüßt die nun bekannt gewordene Initiative der CDU, auf ihrem Bundesparteitag eine allgemein verbindliche Lohnuntergrenze für alle Branchen zu beschließen. Aus Sicht des dbb kann dies eine gute Basis dafür sein, auch in den Branchen Mindestbedingungen zu erreichen, in denen keine ausreichende Tarifbindung besteht. Das weitere Verfahren und die von der CDU genannte Untergrenze von 6,90 Euro bedürfen jedoch einer intensiven Diskussion. Aus gewerkschaftlicher Sicht ist die genannte Untergrenze nicht ausreichend, um den Lebensunterhalt ohne ergänzende Sozialleistungen zu bestreiten.
Der dbb spricht sich für branchenorientierte Mindestlöhne aus, deren Höhe die spezifischen Anforderungen und Besonderheiten der einzelnen Branchen berücksichtigt. Für den Bereich der externen Call Center hatte der dbb einen Mindestlohn in Höhe von 9,50 Euro gefordert.