• Befristete Arbeitsverträge

dbb begrüßt BAG-Entscheidung zu „Kettenbefristung“

Der Vorsitzende der dbb tarifunion, Frank Stöhr, hat die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) zur sogenannten „Kettenbefristung“ von Arbeitsverhältnissen begrüßt. Nach dem Urteil des BAG vom 18. Juli 2012 können die besonderen Umstände des Einzelfalls dazu führen, dass die Befristung eines Arbeitsvertrages trotz Vorliegens eines Sachgrundes als rechtsmissbräuchlich anzusehen und damit unwirksam ist.

Dazu Stöhr: „Die Arbeitgeber sind durch die Entscheidung aufgefordert, in jedem Einzelfall zu prüfen, ob eine Befristung eines Arbeitsverhältnisses rechtmäßig ist. Dadurch wird Missbrauch eingeschränkt. Das ist gut und richtig. Gerade im öffentlichen Dienst müssen wir feststellen, dass in hohem Maße nur noch befristete Arbeitsverhältnisse begründet werden, statt im Interesse der Sicherheit für die Beschäftigten und der Kontinuität bei der Erfüllung öffentlicher Aufgaben unbefristete Arbeitsverträge zu schließen.“

Nach der Entscheidung des BAG können insbesondere eine sehr lange Dauer oder eine besonders hohe Anzahl von aufeinander folgenden befristeten Arbeitsverhältnissen mit demselben Arbeitgeber, die sogenannte „Kettenbefristung“, für das Vorliegen einer rechtmissbräuchlichen Verwendung sprechen.

 

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