Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG)
Corona-Erkrankungen als Berufskrankheit anerkennen
In einem Schreiben an Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) hat die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) am 26. Januar 2021 gefordert, Covid-19 Erkrankungen bei Polizeibeamtinnen und -beamten als Berufskrankheit anzuerkennen und einem Dienstunfall gleichzustellen.
Damit wären die Betroffenen und ihre Angehörigen abgesichert, wenn es um versorgungsrechtliche Folgen geht. „In zahlreichen Einsätzen haben unsere Kolleginnen und Kollegen die Einhaltung der durch die Bundeskanzlerin und die Ministerpräsidenten der Länder beschlossenen Corona-Regeln durchgesetzt und dabei nicht selten ihre eigene Gesundheit aufs Spiel gesetzt. Allein in der Bundespolizei gibt es derzeit insgesamt ca. 400 Covid-19-Infektionen, die in einem dienstlichen Zusammenhang stehen könnten. Ca. 2 000 Kolleginnen und Kollegen sind an Covid-19 erkrankt oder befinden sich in Quarantäne. Da derzeit niemand verlässlich einschätzen kann, ob und in welchem Maße mit Spätfolgen einer Covid-19 Erkrankung zu rechnen ist, sind unsere Kolleginnen und Kollegen sehr verunsichert es ist deshalb folgerichtig und höchste Zeit, eine Covid-19 Erkrankung als Dienstunfall anzuerkennen“, sagte der DPolG Bundesvorsitzende Rainer Wendt.
Um dies schnellstmöglich zu realisieren, wäre eine Ergänzung der Berufskrankheiten-Verordnung im Beamtenversorgungsgesetz um die Berufsgruppe „Bedienstete im Vollzugsdienst“ sowie den Krankheitserreger SARS COV-2 und dessen Mutationen vorzunehmen. „Es wird höchste Zeit, die Arbeit der Polizei nicht nur anzuerkennen, sondern für die Beschäftigten verlässliche Maßnahmen für ihre soziale Absicherung und die ihrer Familien zu veranlassen. Die Anerkennung als Berufskrankheit wäre ein erster wichtiger Schritt“, so Wendt.