Charité: Neue Entgelttabellen ab 1. Juli 2013 Erhöhung um 3 %

Nach § 3 Abs. 1 Entgelttarifvertrag Charité (ETV-Charité) werden ab 1. Juli 2013 die Entgelte der Charité-Beschäftigten erhöht. Der Wert der Entgeltgruppe 9, Stufe 3 ETV-Charité wird auf 96 % des Wertes der Entgeltgruppe 9, Stufe 3 des TVöD-VKA angehoben. Die daraus errechnete Erhöhung von 3 % wird auf die gesamte Entgelttabelle des ETV-Charité übergeklappt. Die Werte der neuen Charité-Tabelle werden dabei maximal auf die Werte der aktuell geltenden TVöD-VKA-Tabelle angehoben. Diese Grenze greift jedoch momentan nur in der Entgeltgruppe 1, Stufen 2 bis 5. Dort sind bereits 100 % der TVöD-Tabelle erreicht. In allen anderen Entgeltgruppen greift die volle Erhöhung von 3 %.

Die Bereitschaftsdienstentgelttabellen werden ebenfalls um die errechneten 3 % erhöht. Dabei werden auch diese Werte maximal auf die am 1. Juli 2013 gültigen Werte des TVöD-VKA angehoben.

 

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