Baden-Württemberg
BVerfG-Entscheidung zur Eingangsbesoldung: Land verzichtet auf Verjährung
Baden-Württemberg verzichtet auf die Einrede der Verjährung und wird Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richtern im Jahr 2019 rückwirkend die aufgrund der Absenkung der Eingangsbesoldung seit 1. Januar 2013 einbehaltenen Gehaltsanteile erstatten. Das teilte der BBW Beamtenbund Tarifunion am 14. Dezember 2018 mit.
Das Geld erhalten auch diejenigen, die keinen Widerspruch gegen die Kürzung erhoben haben. Für diese Maßnahme sind 210 Millionen Euro eingeplant, die aus dem laufenden Haushalt finanziert werden sollen. Anlass für die Nachzahlung ist die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 16. Oktober 2018, mit der die Absenkung der Eingangsbesoldung für verfassungswidrig erklärt wurde.
Nach der Entscheidung bestand für das Land Handlungsbedarf. Nachzahlungen bis einschließlich 2015 wurden fällig. Die Ankündigung von Finanzministerin Edith Sitzmann, man wolle allen Betroffenen die zurückbehaltenen Gehaltsanteile auch für die Jahre 2014 und 2013 erstatten, wertete der BBW als Entgegenkommen und Zeichen der Wertschätzung für die Beamtinnen und Beamten.
Ob die einzelnen Kommunen und Landkreise entsprechend verfahren, ist laut BBW noch unklar. Sofern Betroffene in diesen Verwaltungsbereichen die abgesenkte Eingangsbesoldung bisher nicht beanstandet haben, empfiehlt der dbb Landesbund – sofern keine Erklärung des kommunalen Dienstherrn vorliegt, dass er von Amts wegen auszahlt –, vorsorglich noch einen entsprechenden Antrag zu stellen (ein Musterantrag kann bei den BBW Mitgliedsgewerkschaften und Mitgliedsverbänden angefordert werden).