• 7. Besoldungsänderungsgesetz im Bund

7. Besoldungsänderungsgesetz im Bund:

Bundesbesoldungsrecht weiter vereinheitlichen

Mit dem Entwurf eines Siebten Besoldungsänderungsgesetzes des Bundes sollen Sonderregelungen für Soldatinnen und Soldaten aufgehoben werden, um die Besoldungsregelungen für Beamte und Soldaten einander anzugleichen. Ziel sind die zukunftsfähige Ausgestaltung des Besoldungsrechts und die Steigerung der Attraktivität des Dienstes in der Bundeswehr gerade für junge Menschen. Zudem soll der Zersplitterung des Besoldungsrechts entgegengewirkt und die Flexibilität beim Wechsel zwischen den Statusgruppen bewahrt werden.

Im Rahmen einer Anhörung zum Gesetzentwurf am 18. Juni 2015 in Berlin begrüßte dbb Vize und Fachvorstand Beamtenpolitik Hans-Ulrich Benra, dass Beamtinnen und Beamte sowie Soldatinnen und Soldaten grundsätzlich nach einheitlichen Regelungen besoldet werden sollen: „Es ist wichtig für die Besoldungstransparenz, dass es nicht zu viele Sonderregeln für einzelne Statusgruppen gibt“, sagte Benra. Bereits das Bundeswehrattraktivitätssteigerungsgesetz habe Sonderregelungen geschaffen, die im Wesentlichen einer Statusgruppe zugutekommen und die zum Beispiel nicht für die Beamtinnen und Beamten der Bundeswehr gelten. Auch der vorliegende Entwurf modifiziere Spezialregelungen, die bereits mit dem Dienstrechtsneuordnungsgesetz speziell für den Bereich der Soldaten ausgestaltet worden waren: „Teilweise ist das zwar sachlich begründbar; trotzdem muss im Hinblick auf die gleichmäßige Entwicklung der Grundsatz der Ämterstabilität berücksichtigt werden.“ Auch müsse eine wesentliche Gleichwertigkeit der Ämter unter Berücksichtigung der gemeinsamen Belange des Dienstherrn Bundesrepublik Deutschland sichergestellt sein, so der dbb Vize. „Der dbb tritt für möglichst einheitliche Vorschriften für alle vom Besoldungsrecht Betroffene ein. Grundeinheitlichkeiten und die Schaffung von einheitlichen Regelungen tragen zur Nachvollziehbarkeit des Besoldungsrechts in Bund und Ländern bei.“

Der dbb fordert daher über den Gesetzentwurf hinausgehende Maßnahmen, die das Besoldungsrecht für alle Beamtinnen und Beamten attraktiver machen, so Benra. Dazu gehört die seit Jahren vom dbb gefordert Anpassung der Stellenzulagen an die aktuellen wirtschaftlichen Verhältnisse sowie die Aufstockung der Leistungsbezahlung.

 

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