Heesen: Beamte finanzieren Einkommensplus selbst

Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetz in Kraft

Anlässlich des Inkrafttretens des Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetzes (BBVAnpG) 2010/2011 hat der dbb Bundesvorsitzende Peter Heesen erneut kritisiert, dass damit ein Vertrauensbruch zwischen Dienstherrn und Beamtenschaft vollzogen wurde. „Wir müssen einen Vorgang zur Kenntnis nehmen, der seinesgleichen sucht“, sagte Heesen in Berlin: „Der Staat schafft mit gesetzlich bindenden Ankündigungen zunächst Vertrauen gegenüber seinen Beamtinnen und Beamten, die ihm Tag und Nacht in einem besonderen Dienst- und Treueverhältnis zur Verfügung stehen, und mutet den Kolleginnen und Kollegen ein Sonderopfer zu, indem er diese Ankündigungen dann wieder zurücknimmt“, beschrieb der dbb Chef die mit dem Gesetz beschlossene Rücknahme der bereits gesetzlich geregelten Erhöhung des „Weihnachtsgeldes“ für die Beamtinnen und Beamten des Bundes zum 1. Januar 2011 um 2,44 Prozent – eine Maßnahme des Sparpakets der Bundesregierung.

Nunmehr wird die Kürzung der seit 2006 nicht mehr ausgezahlten Sonderzahlung bis Ende 2014 fortgeschrieben. „Das bedeutet im Jahr 2011 so gut wie keinen Einkommensanstieg für die Beamten, Anwärter, Richter und Soldaten, weil sie ihn durch die Verschiebung des Einbaus der restlichen Sonderzahlung praktisch selbst finanzieren“, so Heesen. Gleiches gelte auch für die Versorgungsempfänger, die aufgrund der Weitergeltung des Versorgungsänderungsgesetzes 2001 ohnehin nur eine verminderte Erhöhung ihrer Versorgungsbezüge erhielten und darüber hinaus von der Einmalzahlung ausgenommen seien. „Damit wird der Anspruch auf Teilhabe an der finanziellen und wirtschaftlichen Entwicklung ins Gegenteil verkehrt. Dabei hätte der wirtschaftliche Aufschwung nach der Krise vielmehr die uneingeschränkte Übernahme des Tarifabschlusses vom Januar 2010 auf die Beamten gerechtfertigt“, betonte der dbb Chef.

Das BBVAnpG sieht eine Erhöhung der Dienst- und Versorgungsbezüge der Beamten, Anwärter und Richter des Bundes sowie Soldaten in drei Stufen vor: Zum 1. Januar 2010 um 1,2 Prozent, zum 1. Januar 2011 um 0,6 Prozent und zum 1. August 2011 um 0,3 Prozent. Außerdem gibt es eine Einmalzahlung von 240 Euro zum 1. Januar 2011, ausgenommen davon sind die Pensionäre.

 

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