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Wichtiges zur Besoldung

Bundesbesoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2021/2022

Der Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Bundesbesoldung und -versorgung für 2021/2022 und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften (BBVAnpÄndG 2021/2022) wurde vom Kabinett Ende März beschlossen und befindet sich im parlamentarischen Verfahren.

Grundsätzlich sieht der Entwurf die zeit- und systemgerechte Übertragung des Tarifabschlusses vom 25.10.2020 vor. Dementsprechend werden die Dienst-, Anwärter- und Versorgungsbezüge

  • zum 1. April 2021 um 1,2 Prozent und
  • zum 1. April 2022 um 1,8 Prozent

linear angehoben. Mit dem ersten linearen Anpassungsschritt werden 0,2 Prozentpunkte der Versorgungsrücklage zugeführt. Die entsprechende Besoldungstabelle steht nunmehr auf unserer Homepage im Entwurf vorbehaltlich der endgültigen Bekanntmachung des Gesetzes zum Download zur Verfügung.

 

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