Bundesbeamte: 30 Urlaubstage pro Jahr

Die Vierzehnte Änderungsverordnung zur Erholungsurlaubsverordnung ist am 29. November 2014 in Kraft getreten. Dadurch ist gewährleistet, dass alle Bundesbeamtinnen und -beamten noch in diesem Jahr 30 Tage Urlaub haben, ebenso wie die Tarifbeschäftigten des Bundes

Die Änderungsverordnung ist notwendig geworden, um die Erholungsurlaubsverordnung an die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) anzupassen. Dazu gehören die Rechtsprechung zum Verfall von Erholungsurlaub, der aufgrund von vorübergehender Dienstunfähigkeit nicht genommen werden konnte, die Abgeltung des nicht genommenen Urlaubs sowie das Verbot der Quotelung von Erholungsurlaubstagen beim Übergang von Vollzeit zur Teilzeit unter Verringerung der Anzahl der wöchentlichen Arbeitstage im Laufe eines Urlaubsjahres.

Zudem wird der Erholungsurlaub nach Monaten gequotelt, wenn die Bundesbeamtinnen und -beamten die gesetzliche Altersgrenze erreichen.

 

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