BLBS: Beamtenstatus und Streikrecht unvereinbar
Der Bundesverband der Lehrerinnen und Lehrer an beruflichen Schulen (BLBS) lehnt ein Streikrecht für verbeamtete Lehrerinnen und Lehrer strikt ab. Anlässlich der Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts zu den Verfassungsklagen von vier verbeamteten Lehrern gegen das beamtenrechtliche Streikverbot macht der BLBS-Vorsitzende am 17.Januar 2018 deutlich: „Beamtenstatus und Streikrecht sind nicht vereinbar.“
„Wir stehen uneingeschränkt zum verfassungsrechtlich geschützten Streikrecht für angestellte Lehrerinnen und Lehrer an beruflichen Schulen, von dem wir in den Tarifauseinandersetzungen mit den öffentlichen Arbeitgebern in den Ländern auch immer wieder Gebrauch machen. Gleichzeitig garantiert die Verfassung mit dem Berufsbeamtentum und seinen Grundsätzen in einem ausbalancierten Verhältnis von Rechten und Pflichten ganz bewusst einen streikfreien Bereich. Damit ist dort eine ständige Aufgabenerledigung im staatlichen und kommunalen Bereich sichergestellt. Auch dazu steht der BLBS uneingeschränkt“, betonte Straubinger.
„Neutralität und Verlässlichkeit sind an den beruflichen Schulen in Deutschland durch den Beamtenstatus der Lehrerinnen und Lehrer gesichert. Nur dieser Status garantiert einen streikfreien Unterricht an den beruflichen Schulen, auf den sich die Schülerinnen und Schüler und unsere dualen Partner, die Betriebe, jahrein, jahraus verlassen konnten und hoffentlich auch weiterhin können“, so der BLBS.
„Im Gegenzug zum Verzicht auf ihr Streikrecht bekommen die verbeamteten Lehrerinnen und Lehrer in Deutschland die Zusage von den Bundesländern, dass diese die Verantwortung für ihre materielle Absicherung übernehmen. Das ist ein ausgewogener Tausch für das Wohl der beruflichen Bildung und damit für das wirtschaftliche Wohl der Bundesrepublik Deutschland, für die Sicherung des Rechtsstaates und der Demokratie“, erläutert Straubinger.
„Wer die Schulpflicht in Deutschland gesetzlich verankert, muss auch dafür sorgen, dass der Unterricht für alle Beteiligten verlässlich und uneingeschränkt stattfindet, das gilt ebenso für die beruflichen Schulen. Der Beamtenstatus und das ihm innewohnende Streikverbot für Lehrkräfte sind daher unvereinbar“, so der BLBS-Vorsitzende.