Schleswig-Holstein
Besoldungsrecht auf dem Prüfstand: Gericht ordnet Ruhen der Verfahren an
Der dbb schleswig-holstein unterstützt die Verfassungsbeschwerde gegen die im Jahr 2022 in Kraft getretene Besoldungsreform im Land. Die Landesregierung war zunächst nicht bereit, die Anträge auf Gewährung einer „amtsangemessenen Alimentation“ bis zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde ruhend zu stellen. Doch die damit verbundene Hoffnung, dass die Antragsteller die Ablehnung ihrer Anträge hinnehmen und von weiteren Rechtsmitteln absehen, ging nicht auf. Jetzt ordnet das Verwaltungsgericht das Ruhen der Verfahren an.
Damit entspricht das Verwaltungsgericht genau den im Antrags- und Klagemustern des dbb sh zum Ausdruck kommenden Anliegen, zunächst den Ausgang der Verfassungsbeschwerde abzuwarten, bevor die Einzelverfahren fortgesetzt werden. Denn wenn das neue Besoldungsrecht bereits der Verfassungsbeschwerde nicht standhält, ist es nicht mehr erforderlich, den voraussichtlich langjährigen Weg über die Verwaltungsgerichtsbarkeit zu gehen, um zu klären, ob das Besoldungsrecht verfassungskonform ist.
Aus Sicht des dbb sh ist genau das nicht der Fall. Seine Kritik bezieht sich unter anderem auf die Ausgestaltung der sogenannten Familienergänzungszuschläge, mit denen Korrekturen der Besoldungstabelle umgangen werden, so dass viele Kolleginnen und Kollegen leer ausgehen. Hinzu kommt, dass diese Zuschläge nur dann gewährt werden, wenn das Familieneinkommen niedrig genug ist. teilte der dbb Landesbund am 3. Mai 2023 mit.
In diesem Jahr ist ein weiterer Punkt hinzugekommen: Die Erhöhung der Sozialleistungen („Bürgergeld“) lässt die Besoldung zusätzlich aufgrund des nicht mehr eingehaltenen Mindestabstandes zum Sozialleistungsniveau verfassungswidrig erscheinen. Die Landesregierung hat angekündigt, zumindest dieses Problem im Zuge der nächsten Besoldungsanpassung zu lösen, die auf die im Herbst anstehende Tarifrunde für die Länder folgt. Der dbb sh befindet sich diesbezüglich in Gesprächen und wird rechtzeitig im laufenden Jahr Hinweise geben, ob und für welche Fälle Anträge zur Absicherung von Ansprüchen sinnvoll sind. Ebenfalls im laufenden Jahr hofft der Landesbund auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zu den im Jahr 2007 vorgenommen Einschnitten in das „Weihnachtsgeld“.