Mecklenburg-VorpommernBesoldungsanpassung auf den Weg gebracht

Die Landesregierung steht zum Koalitionsvertrag: Das Tarifergebnis der Länderrunde wird zeit- und wirkungsgleich übertragen, ohne die amtsangemessene Alimentation aus den Augen zu verlieren.

dbb aktuell

Die gewerkschaftlichen Spitzenorganisationen haben sich am 13. März 2026 mit Finanzminister Heiko Geue darauf verständigt, dass das Tarifergebnis zeit- und wirkungsgleich auf Besoldung und Versorgung übertragen werden soll. Der Einigung gingen mehrere Spitzengespräche voraus. Neben der Übertragung des Tarifergebnisses stand dabei insbesondere die Frage der amtsangemessenen Alimentation auf der Agenda. Einigkeit bestand darin, dieses Thema nicht weiter aufzuschieben, sondern noch in dieser Legislatur zu beraten. Der dbb m-v Landesvorsitzende Dietmar Knecht machte in den Gesprächen deutlich: „Das Bundesverfassungsgericht hat schließlich keine Bitte geäußert, sondern Bund und Länder verpflichtet, verfassungsgemäß zu besolden. Das gilt auch für Mecklenburg-Vorpommern“.

Das Finanzministerium hat in den Gesprächen eingeräumt, dass über die gesamte Besoldungstabelle hinweg Handlungsbedarf besteht, der haushaltsrelevant wird. Vor dem Hintergrund der bevorstehenden Landtagswahl und noch fehlender Berechnungsgrundlagen für die notwendigen Indizes zur amtsangemessenen Alimentation soll zunächst der Tarifabschluss übertragen werden. Parallel dazu wird nun ein verkürztes Gesetzgebungsverfahren auf den Weg gebracht mit dem Ziel, noch vor der Sommerpause ein Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz zu verabschieden.

Ab April soll das Thema der verfassungsgemäßen Besoldung weiter konkretisiert werden. „Es reicht nicht, das Problem erneut auf die lange Bank zu schieben. Ziel muss sein, die Besoldungstabelle vor dem zweiten Erhöhungsschritt am 1. März 2027 grundlegend zu reparieren“, betonte Knecht.

Darüber hinaus ist beabsichtigt die die längst überfällige Novelle der Erschwerniszulagenverordnung bis zum Jahresende zu verabschieden.

Der dbb m-v wird den weiteren Gesetzgebungsprozess weiterhin eng begleiten und sich dafür einsetzen, dass sowohl die Übertragung des Tarifergebnisses als auch die Herstellung einer verfassungsgemäßen Besoldung zügig umgesetzt werden.

Zu den Ergebnissen im Einzelnen: Ab 1. April 2026: 2,8 Prozent Erhöhung, mindestens 100 Euro; ab 1. März 2027 2,0 Prozent Erhöhung; ab 1 Februar 2028 1,0 Prozent Erhöhung; Anwärterbezüge steigen analog zum Tarifabschluss; Dynamisierung der Zulagen aus der Erschwerniszulagenverordnung.

zurück