HamburgBesoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz: Zeitplan für Beteiligungsverfahren steht
Seit der Tarifeinigung mit der TdL im Februar 2026 hat der dbb hamburg in vielen Gesprächen mit Senatsvertretern darauf gedrungen, dass das in Potsdam erzielte Ergebnis für den TV-L zeit- und inhaltsgleich auf die Hamburger Beamtinnen und Beamten übertragen wird.
Zudem hat der dbb-Landesbund sich dafür eingesetzt, dass die sogenannte "Hamburg-Zulage" auch die Beamtinnen und Beamten erhalten, die sogenannte "bürgernahe Dienste" erbringen, analog zu den Tarifbeschäftigten. Ebenfalls wurde eingefordert, dass der Senat in seinem entsprechenden Gesetzentwurf auch die jüngste Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu „amtsangemessenen Alimentation“ berücksichtigt.
Die Bürgerschaft hat bereits im März 2026 die Zahlung eines Mobilitätszuschusses zum Deutschland-Ticket für die Beamtinnen und Beamten der FHH beschlossen, wenn dieses Ticket als Job-Ticket über die FHH beantragt wird. Das war eine zentrale Forderung des dbb hamburg auch in den Verhandlungen zur "Hamburg-Zulage".
Das Personalamt hat jetzt mitgeteilt, dass sich der entsprechende Gesetzentwurf zum Thema „Besoldung- und Versorgung" aktuell in der Senatsabstimmung befindet, es aber noch keinen Senatsbeschluss dazu gibt. Bis zum Senatsbeschluss wird der dbb hamburg weiterhin das Gespräch mit dem Senat suchen. Der Senat wird voraussichtlich am 2. Juni 2026 einen entsprechenden Gesetzentwurf beschließen und dann das beamtenrechtliche Beteiligungsverfahren einleiten.
Für dbb-Landeschef Thomas Treff ist es zwingend geboten, dass mit dem zu erwartenden Gesetzentwurf das Thema der amtsangemessenen Alimentation endlich auch in Hamburg rechtssicher und abschließend im Sinne der Kolleginnen und Kollegen geklärt wird: „Der Senat hat jetzt die einmalige Chance, Rechtsfrieden herzustellen und wieder verlorenes Vertrauen bei seinen Beamtinnen und Beamten aufzubauen. Daneben müssen wir aber auch betrachten, dass die Ausgestaltung des Gesetzentwurfs auch große Auswirkungen auf die Attraktivität des hamburgischen öffentlichen Dienstes gegenüber anderen Dienstherrn wie Schleswig-Holstein oder dem Bund hat. Deshalb wünsche ich mir, dass der Senat diesen Gesetzentwurf genauso ambitioniert verfasst, wie er andere politische Vorhaben in Hamburg verfolgt. Wir dürfen nicht vergessen, dass der öffentliche Dienst in Hamburg und gerade seine Beamtinnen und Beamten ein Stabilitätsanker für unseren demokratischen Rechtsstaat sind. Dieses muss sich auch in dem in Kürze zu erwartenden Gesetzentwurf für die Besoldung und Versorgung in Hamburg wiederfinden.“
Im Rahmen des beamtenrechtlichen Beteiligungsverfahren wird der dbb hamburg den entsprechenden Gesetzentwurf intensiv beraten, mit seinen langjährig bekannten Positionen abgleichen und daraus seine Forderungen an den Senat ableiten und übermitteln.


