Niedersachsen

Besoldung und Versorgung: Nur kleine Verbesserungen

Der Niedersächsische Beamtenbund und Tarifunion (NBB) hat im Grundsatz die jüngsten Entscheidungen der Landesregierung zur Alimentation der niedersächsischen Beamtinnen und Beamten begrüßte – sieht aber gleichzeitig noch erheblichen Handlungsbedarf.

Finanzminister Reinhold Hilbers hat am 17. Mai 2022 im Rahmen einer Landespressekonferenz die Entscheidungen der Landesregierung zu einer Verbesserung der Beamtenalimentation bekanntgegeben. So hat das Niedersächsische Kabinett zunächst einen Gesetzentwurf beschlossen, wonach das Ergebnis der letzten Tarifverhandlungen mit der Tarifgemeinschaft deutscher Länder wirkungsgleich auf die Beamtinnen und Beamten sowie die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger in Niedersachsen übertragen wird. Vom 1. Dezember 2022 an sollen die Bezüge um 2,8 Prozent angehoben werden.

Zudem wurde ein zweiter Gesetzentwurf zum Thema Alimentation verabschiedet, um aus Sicht der Landesregierung die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zu erfüllen: Bereits ab Dezember 2022 soll die Sonderzahlung für die Besoldungsgruppen bis A 8 auf 1.200 Euro und für die übrigen Besoldungsgruppen auf 500 Euro angehoben werden. Anwärter sollen 250 Euro erhalten. Für das erste und zweite Kind gäbe es 250 Euro je Kind, für jedes weitere 500 Euro. Darüber hinaus gibt es Verbesserungen bei der Berechnung von Erfahrungsstufen und den Familienzuschlägen. Für Beamtinnen und Beamte bis zur Besoldungsgruppe A 7 soll die erste Erfahrungsstufe zum 1. Januar 2023 entfallen. In den Besoldungsgruppen bis A 8 soll der Familienzuschlag für erste und zweite Kinder um 100 Euro und für dritte und weitere Kinder soll dieser in allen Besoldungsgruppen um 100 Euro erhöht werden. Zudem soll einen Familienergänzungszuschlag aufgenommen werden, der zur Auszahlung kommt, wenn das gemeinsame Einkommen beider unterhaltspflichtiger Elternteile zur Wahrung des Abstandes zwischen Grundsicherung und Alimentation nicht ausreicht.

Nach Bewertung des NBB stellen diese Maßnahmen zur Verbesserung in der Alimentation der niedersächsischen Beamtinnen und Beamten keinesfalls einen großen Wurf dar. Zwar sei grundsätzlich anzuerkennen, dass die Landesregierung erste Schritte zu Gunsten der niedersächsischen Beamtenschaft vollzogen hat, insgesamt werde dieses Ergebnis aber bei weitem nicht ausreichen, um eine verfassungsgemäße Alimentation – insbesondere unter Berücksichtigung des Abstandsgebotes –zu erzielen.

Positiv nimmt der NBB zur Kenntnis, dass insbesondere die Familien in den unteren Besoldungsgruppen zusätzlich bedacht werden sollen. Gleichzeitig vermisse man die dringend erforderliche Anpassung, beispielsweise durch Erhöhung der Grundgehaltsstufen, für alle Beamtinnen und Beamten in Niedersachsen.

Bereits seit über 15 Jahren weist der NBB auf die Verfassungswidrigkeit der niedersächsischen Besoldung hin. In diesem Zusammenhang ist nach wie vor ein Musterverfahren des NBB beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe anhängig. Nunmehr geht die Landesregierung zwar offensichtlich einen Schritt in die richtige Richtung, wenngleich nach erster Bewertung des NBB lediglich die aus der geltenden Rechtsprechung resultierenden Minimalanforderungen erfüllt wurden.

Ärgerlich ist aus Sicht des NBB zudem, dass die niedersächsischen Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger erneut nur im Bereich der Übertragung der Tariferhöhungen berücksichtigt wurden. Weitere, dringend angemahnte, Verbesserungen der Versorgungsbezüge sind nicht vorgesehen.

 

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