Nordrhein-WestfalenBesoldung: Landesregierung überträgt Tarifergebnis

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat sich im Besoldungsgespräch mit den Vertreterinnen und Vertretern der Verbände und Gewerkschaften darauf verständigt, die Tarifeinigung vom 14. Februar 2026 systemgerecht eins zu eins auf die Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter sowie Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger zu übertragen.

dbb aktuell

An dem Gespräch nahmen von Seiten der Landesregierung Ministerpräsident Hendrik Wüst, die stellvertretende Ministerpräsidentin Mona Neubaur, der Finanzminister Marcus Optendrenk und der Minister und Chef der Staatskanzlei Nathanael Liminski teil.

Die Tarifeinigung sieht für das Jahr 2026 zum 1. April 2026 eine Erhöhung der monatlichen Tabellenentgelte um 2,8 Prozent, mindestens jedoch 100 Euro, sowie eine Anhebung der monatlichen Ausbildungsentgelte um 60 Euro vor. Für das Jahr 2027 folgt ab dem 1. März 2027 eine weitere Erhöhung der Tabellenentgelte um 2 Prozent sowie eine Erhöhung der monatlichen Ausbildungsentgelte um 60 Euro. Für das Jahr 2028 steigen die Tabellenentgelte ab dem 1. Januar 2028 um 1 Prozent, die monatlichen Ausbildungsentgelte um weitere 30 Euro.

Mit der systemgerechten Eins-zu-eins-Übertragung setzt die Landesregierung ihren verlässlichen Kurs bei Besoldung und Versorgung fort. Sie knüpft damit an die Linie der vergangenen Jahre an und schafft früh Klarheit für die Beschäftigten sowie für die Versorgungsempfänger.

Ministerpräsident Hendrik Wüst: „Die Landesregierung hält ihr Versprechen für einen starken und handlungsfähigen öffentlichen Dienst. Nach der schnellen und vertrauensvollen Verständigung mit den Gewerkschaften übertragen wir jetzt die Tarifergebnisse Eins-zu-Eins auf unsere Beamten und Richter. Auf uns ist Verlass. Damit sorgen wir dafür, dass das Geld schnell ankommt. Es bleibt dabei: Gute Arbeit muss auch gut bezahlt werden.“

Die Landesregierung leitet nun zügig das Gesetzgebungsverfahren ein, damit sie den Gesetzentwurf bereits für das Juni-Plenum in den Landtag einbringen kann. Der 1. Vorsitzender des Deutschen Beamtenbundes (DBB) NRW Roland Staude sagte: „Mit der zeit- und inhaltsgleichen Übertragung des Tarifergebnisses auf den Besoldungs- und Versorgungsbereich der Landes- und Kommunalbeamten haben wir auch einen guten Einstieg in eine anstehende Besoldungsstrukturreform erreicht. Hier zeigt das Land die notwendige Seriosität und das erforderliche Augenmaß im Hinblick auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts.“

Die Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 17. September 2025 wird die Landesregierung in einem gesonderten Gesetz regeln. Dazu laufen die erforderlichen Prüfungen. Das entsprechende Gesetzgebungsverfahren soll im Laufe des Sommers eingeleitet werden.

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