Besoldung in Niedersachsen teilweise verfassungswidrig – NBB fordert politische Lösung

Die Beamtenbesoldung in Niedersachsen war im Jahr 2013 teilweise verfassungswidrig. Das hat das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Lüneburg am 25. April 2017 entschieden. Die in den Besoldungsgruppen A 8 und A 11 gewährte Besoldung sowie die in der Besoldungsgruppe A 13 gewährte Versorgung sei in diesem Jahr „evident unzureichend“ gewesen. „Wir werten den Beschluss des OVG Lüneburg als klares Indiz dafür, dass die Besoldung niedersächsischer Beamtinnen und Beamter dringend deutlich verbessert werden muss“, sagte Friedhelm Schäfer, der Vorsitzende des NBB Niedersächsischer Beamtenbund und Tarifunion.

„Wir bleiben bei unserer Auffassung, dass eine amtsangemessene Alimentation für jede Beamtin und jeden Beamten an jedem Ort in Niedersachsen gewährleistet sein muss“, so Schäfer weiter. „Das Land wäre jetzt gut beraten, endlich in einen politischen Dialog mit uns über Lösungsmöglichkeiten einzutreten, statt weiter Gerichtsentscheidungen abzuwarten. Wer das Thema der sozialen Gerechtigkeit vor sich herträgt, muss jetzt reagieren. Unsere Kolleginnen und Kollegen sind es leid, wieder über Jahre vertröstet zu werden.“ Wenn das Land dieses erneute Gesprächsangebot ablehne, werden man unter Einbeziehung weiterer von den Beschäftigten beklagten Unzulänglichkeiten über die Durchführung eines „heißen Herbstes“ diskutieren.

 

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