Thüringen
Besoldung: Gesetzentwurf der Landesregierung enttäuscht Beschäftigte
Die Landesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Anpassung der Besoldung der Beamtinnen und Beamten vorgelegt. „Die Anhebung der Besoldung bleibt jedoch weit hinter der erkämpften Tarifeinigung zurück und enttäuscht damit“, so der Landesvorsitzende Frank Schönborn.
Der tbb hatte im Vorfeld gegenüber der Finanzministerin eine klare Trennung zwischen der Übertragung der Tarifergebnisse und der Überprüfung der Amtsangemessenheit der Besoldung gefordert und sich gegen die Anrechnung der Erhöhung aus dem Vorjahr ausgesprochen (3,25 Prozent in 2023). Diese waren ausweislich der Gesetzesbegründung ausschließlich dem Umstand geschuldet, dass anderenfalls eine verfassungskonforme Besoldung im Jahre 2023 nicht mehr gewährleistet worden wäre (in anderen Bundesländern war dies der Fall).
Die Einführung eines Ergänzungszuschlags lehnt der tbb ab. „Eine solche ‚Herdprämie‘ ist nicht nur verfassungsrechtlich bedenklich und widerspricht zudem politischen Zielen der Gleichberechtigung zwischen Mann und Frau, der freien Entscheidung über Formen des Zusammenlebens sowie der diskriminierungsfreien Fachkräftegewinnung unabhängig vom Familienstand“, hieß es vom tbb. Die Bezahlung der Beamtinnen und Beamten in Thüringen solle grundsätzlich unabhängig von ihrem Familienstand auskömmlich über die Grundbesoldung erfolgen. Mit dem vorgelegten Gesetzentwurf würden jedoch nur verheiratete Beamtinnen und Beamten mit nicht verdienenden Partnerinnen bzw. Partnern 538 Euro monatlich mehr bekommen.