BayernBei Gewalt gegen Beschäftigte: konkrete Auswertung und Entzug der Fahrerlaubnis
Der Bayerische Beamtenbund (BBB) begrüßt die Ergebnisse der Statistik des Bayerischen Staatsministerium der Finanzen. Gewaltvorfälle gingen demnach zurück.
„Weniger Gewaltvorfälle sind gut“, sagte der BBB-Vorsitzende Rainer Nachtigall am 5. Mai 2026. „Aber für die Zukunft brauchen wir konkretere Auswertungen, um einen ganzheitlicheren Überblick über das Gewaltphänomen zu bekommen.“ Und auch die Folgen bei Gewalt gegen Beschäftigte des öffentlichen Dienstes müssten verschärft werden. „Wer Beschäftigte des öffentlichen Dienstes zur Durchsetzung seiner Interessen tätlich angreift, bei dem ist auch zu erwarten, dass er auch in konflikthaften Verkehrssituationen impulsiv agiert“, ist sich Nachtigall sicher. „Deshalb muss nach jeder Gewalttat gegenüber Beschäftigten des öffentlichen Dienstes die charakterliche Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen geprüft und gegebenenfalls der Entzug der Fahrerlaubnis durch die jeweilige Straßenverkehrsbehörde konsequent erfolgen.“
Straftaten, die ein hohes Aggressionspotential offenbaren, stellen die charakterliche Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen insgesamt in Frage. Durch entsprechende Meldungen der Polizei an die Straßenverkehrsbehörden der zuständigen Kommunen werden diese in die Lage versetzt, den Sachverhalt zu prüfen und Maßnahmen auf dem Verwaltungswege einzuleiten. Der Entzug beziehungsweise die Nichterteilung einer Fahrerlaubnis nach entsprechenden Gewaltdelikten stellt nach Ansicht des BBB eine wirksame Präventionsmaßnahme dar.
Der BBB hatte das der Statistik zugrundliegende Gewaltschutzkonzept gemeinsam mit dem Bayerischen Finanzministerium vor fünf Jahren ins Leben gerufen. Seither wurde es konsequent weiterentwickelt. Der aktuellen Gewaltstatistik liegt die im Konzept vorgesehene Evaluation zugrunde. „Wir müssen wissen, welche Art von Straftaten in welchen Ressorts vorkommen und diese müssen in einheitlicher Weise dokumentiert werden, um anschließend valide Auswertungen zuzulassen und Entwicklungen darzulegen“, verlangte Nachtigall. Nur so könnten wirksame Gegenmaßnahmen ergriffen werden. Auch wäre es wichtig in diesem Zusammenhang die Kommunen mitzudenken, bei denen ein einheitliches Konzept noch gänzlich fehlt.
Der BBB hat sich deshalb auch an Bundesinnenminister Alexander Dobrindt mit der Bitte gewandt, die Gewalt gegen Polizeibeamte hinaus, die Ausweitung entsprechender Recherchemöglichkeiten in der polizeilichen Kriminalstatistik auch für andere Bereiche des öffentlichen Dienstes zu prüfen.
„Für die Beschäftigten ist es unglaublich wichtig, den Dienstherrn und Arbeitgeber hier an ihrer Seite zu wissen – egal ob sie tatsächlich betroffen sind, oder nicht“. Dafür sei man der Bayerischen Staatsregierung sehr dankbar.
Zu Bedenken ist darüber hinaus auch, dass die vorgelegte Statistik ausschließlich die Gewalt gegen Beschäftigte der Staatsregierung wiedergibt. Gewaltdelikte gegenüber Beschäftigten der kommunalen Ebene, sind davon nicht erfasst. Auf dieser Ebene fehlen uns gänzlich Erkenntnisse zur Entwicklung dieses Gewaltphänomens. Auch dafür wäre die Grundlage eine durchgängigere Dokumentation der Gewaltvorfälle. Nachtigall: „Wir stehen für die konsequente Weiterentwicklung des Gewaltschutzprogramms bereit!“


