Sachsen-Anhalt

Beamtenrechtliches Spitzengespräch

Am 29. August 2018 fand in Magdeburg auf Einladung von Finanzminister André Schröder das jährliche Spitzengespräch mit dem dbb sachsen-anhalt zu beamtenrechtlichen Themen statt.

Nach Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften am 13. Juni 2018 hat die Landesregierung weitere Dienstrechtsänderungen auf den Weg gebracht, die wiederum am 1. Januar 2019 in Kraft treten sollen. Inhalt der Dienstrechtsnovelle sind neben der Umsetzung des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts zur Ost-West-Angleichung vor allem besoldungsrechtliche Maßnahmen zur Sicherung des Fachkräftebedarfs im öffentlichen Dienst.

Die beschlossenen Zulagen für das Hinausschieben des Ruhestandes und zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit begrüße der dbb Landesbund zwar grundsätzlich, sagte Ulrich Stock, Erster Stellvertretender dbb Landesvorsitzender. Die Besoldung müsse aber insgesamt attraktiver werden, um in Zeiten akuten Personalmangels wettbewerbsfähig gegenüber der Privatwirtschaft zu sein. Nur mit Zulagen oder Familienfreundlichkeit locke man keinen Spezialisten in den öffentlichen Dienst.

Der dbb wiederholte zudem seine Forderung nach einer deutlichen Anhebung der 2017 wieder eingeführten Jahressonderzahlung. „Von den 400 beziehungsweise 600 Euro bleibt nach Steuerabzug zu wenig übrig. Deshalb müssen die Beträge schrittweise angehoben werden, bis sie das Niveau der Tarifbeschäftigten erreicht haben. Da die für die Sonderzahlung 2017 veranschlagten Mittel nicht in voller Höhe zur Auszahlung kamen, ist Geld für eine Anhebung da“, sagte Stock.

Zum Thema Beförderungen sagte Finanzminister Schröder, dass ein Beförderungsstau der Vorjahre als Befund politisch nicht wegdiskutiert werden könne. Diesen Stau werde die Landesregierung mit einer kontinuierlichen Beförderungspraxis abbauen.
 

Thematisiert wurde auch die Beamten-Beihilfe. Finanzminister und dbb warnten vor einer oberflächlichen Diskussion über die Beihilfe und die Einbeziehung der Beamten in die gesetzliche Krankenversicherung. Schröder verwies auf rechtliche Unsicherheiten, Übergangsprobleme, Mehrkosten und fehlende Erfahrungen mit dem sogenannten „Hamburger Modell“. Aus der Fürsorgepflicht des Dienstherrn gebe es derzeit keinen Anlass für die Einführung einer hälftigen Beteiligung an den Krankenversicherungsbeiträgen für gesetzliche Krankenkassen. Er werde dem Kabinett zum jetzigen Zeitpunkt deshalb keinen Systemwechsel empfehlen.

 

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