Klinikum Region Hannover GmbHBaldige Einigung in Sicht!
Hartnäckigkeit zahlt sich aus: Das wurde am 5. November 2025 bei den Verhandlungen zur neuen Betriebsrätestruktur für das Klinikum Region Hannover GmbH (KRH) deutlich.
Zuvor hatte die Arbeitgeberseite einen als „final“ bezeichneten Entwurf übermittelt – mit der Absicht, diesen im Umlaufverfahren von allen Parteien unterzeichnen zu lassen. Dies haben wir selbstverständlich abgelehnt und deutlich gemacht, dass wir keinerlei Interesse an einer Einigung infolge eines arbeitgeberseitigen Ergebnisdiktats haben.
Einigung unter Vorbehalt erzielt
Auf Basis des Entwurfs fand daher ein erneuter Austausch mit der Arbeitgeberseite statt. Dabei nahmen wir ausdrücklich positiv auf, dass die Idee eines Betriebsrats Zentrale Bereiche nicht weiterverfolgt wird. Jedoch enthielt der Entwurf im Gegenzug andere Punkte nicht, die in der letzten Verhandlungsrunde noch Gegenstand waren und offenblieben. Ziel dieses Termins war es daher, diese Aspekte erneut einzubringen und sicherzustellen, dass sie im finalen Entwurf berücksichtigt werden. Nach einer konstruktiven Verhandlung konnten wir durch unsere Hartnäckigkeit einen Kompromiss finden. Die Einigung steht jedoch unter dem Vorbehalt der Zustimmung der gesamten Geschäftsführung.
Im Wesentlichen sieht der dritte Änderungstarifvertrag nun Folgendes vor:
Streichung der betrieblichen Einheit der Klinikum Region Hannover „Geriatrie Langenhagen“
Streichung der betrieblichen Einheit der Klinikum Region Hannover GmbH „Klinikum Lehrte“
Umbenennung der betrieblichen Einheit der Klinikum Region Hannover GmbH „Klinikum Großburgwedel“ in „Klinikum Großburgwedel mit Außenstelle Lehrte“
Trotz Auflösung der KRH Labor GmbH können deren Beschäftigte in der jeweiligen Örtlichkeit den Betriebsrat wählen oder selbst gewählt werden
Zuordnung der Akademie zu Laatzen unter der Voraussetzung einer gewerkschaftsseitig rechtssicheren Formulierung zur Sachdienlichkeit
Zur Wahrnehmung der Mitbestimmungsrechte des in Abwicklung befindlichen Krankenhauses Lehrte erhält der Betriebsrat des Krankenhauses Großburgwedel ab der Amtszeit 2026 in den ersten zwei Jahren eine zusätzliche anlassunabhängige Freistellung, wobei diese unter bestimmten Voraussetzungen auf vier Jahre erweitert werden kann
Wie es weiter geht
Der Entwurf wird nun gemeinsam von Gewerkschaften und Arbeitgeberseite finalisiert. Sobald die Geschäftsführung zustimmt, wird der Tarifvertrag im Umlaufverfahren von den Tarifvertragsparteien unterzeichnet.


