Deutsche Steuergewerkschaft (DSTG)

„Anzeigepflicht für Steuergestaltungsmodelle muss rasch kommen“

Um die Einführung einer Anzeigepflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen ging es am 11. November 2019 im Finanzausschuss des Deutschen Bundestags. Für die DSTG nahm der Bundesvorsitzende Thomas Eigenthaler an der Sachverständigenanhörung teil.

„Wir begrüßen ausdrücklich die seit langem geforderte Einführung einer Pflicht, grenzüberschreitende Steuergestaltungen frühzeitig mitzuteilen“, sagte der DSTG Bundesvorsitzende und dbb Vize den Abgeordneten. Die DSTG stehe uneingeschränkt hinter der Idee einer Mitteilungspflicht, weil diese von besonderer Bedeutung für die Gleichmäßigkeit und Gesetzmäßigkeit der Besteuerung auf nationaler und auf europäischer Ebene sei. Eigenthaler wies darauf hin, dass die Anzeigepflicht Teil des international vereinbarten sogenannten „BEPS-Prozesses“ sei (Base Erosion and Profit Shifting).

Mit Nachdruck sprach sich Eigenthaler zudem dafür aus, die Mitteilungspflichten auch auf innerstaatliche Steuergestaltungen auszuweiten. Aus Sicht der DSTG bildeten beide Mitteilungspflichten eine organische Einheit. „Es ist eine merkwürdige Lücke, wenn zwar grenzüberschreitende Vorgänge Gegenstand der Mitteilungspflicht sind, nationale Gestaltungsakrobatik aber außen vor bleiben soll“, betonte der DSTG Chef. Gemeinsames Ziel aller Akteure müsse es aber sein, dass es nicht zu einer wilden Anzeigeflut komme. „Wir wollen nur die wirklich habhaften Dinge mit hohen Steuerausfällen haben.“

Weiter machte Eigenthaler deutlich, dass es nicht um eine Steueraufsicht in konkreten Steuerfällen gehe – diese seien schließlich im Einzelfall in den Finanzämtern zu bearbeiten. Das Ziel der zugrundeliegenden EU-Richtlinie sei es, den Gesetzgeber durch frühzeitige Informationen in die Lage zu versetzen, zeitnah reagieren zu können – sei es auf Fehlentwicklungen, auf massenhafte missbräuchliche Ausnutzung von Gesetzeslücken oder schlicht auf erst nachträglich erkennbare „Fehler“ in der Gesetzgebung. Daher sprach er sich für eine direkte Information des Deutschen Bundestags über die Auswertungsergebnisse aus, um dem Gesetzgeber eine frühzeitige Reaktion auf überdehnte Gestaltungsmodelle zu ermöglichen.

Nach der Administrierbarkeit des Gesetzentwurfes gefragt, befürwortete der DSTG Bundesvorsitzende die umfassende Primärzuständigkeit des Bundeszentralamtes für Steuern: „Eine Mitwirkung der Finanzämter ist sicher im einen oder anderen Fall erforderlich, aber es darf nicht zu einer Aufgabenverlagerung auf die Finanzämter kommen.“ Für eine grobflächige und nicht näher definierte Mitwirkung seien die Finanzämter personell in keiner Weise gerüstet.

 

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