Hamburg

Anhörung zum „Hamburger Modell“

Im Unterausschuss „Personalwirtschaft und Öffentlicher Dienst“ der hamburgischen Bürgerschaft hat am 21. März 2018 eine Senatsanhörung zum sogenannten „Hamburger Modell“ stattgefunden.

Dies Modell sieht vor, dass die Landesbeamten einen pauschalen Zuschuss zum Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) oder für eine PKV-Vollversicherung erhalten, sofern sie sich nicht für das eigenständige Krankensicherungssystem der Beamten (die Kombination von Beihilfe und ergänzender Privatversicherung) entscheiden. Der dbb hat das Vorhaben wiederholt als Angriff auf das eigenständige, leistungsfähige und transparente Gesundheitssystem der Beihilfe scharf kritisiert.

„Insgesamt hat die Anhörung nur relativ wenige neue Erkenntnisse gebracht“, sagte Thomas Treff, stellvertretender Vorsitzender des dbb hamburg. Neu sei lediglich die Information gewesen, dass zur Frage der Steuerfreiheit inzwischen mit dem Bund und den anderen Bundesländern das Verfahren geklärt werde. Die pauschale Beihilfe in Höhe von 50 Prozent des GKV-Beitrags soll steuerfrei sein, soweit sie sich nur an der Besoldung orientiert. Allerdings werden bei freiwillig GKV-Versicherten auch Zusatzeinkünfte wie Zins- und Mieteinnahmen bei der Beitragsberechnung berücksichtigt. Da der Dienstherr auch davon einen 50 Prozent-Anteil übernimmt, müsste dieser Teil der pauschalen Beihilfe versteuert werden. Christoph Krupp, Chef der Senatskanzlei und des Personalamtes, habe zudem erklärt, dass der Hansestadt nur Mehrkosten durch die Einbeziehung der bislang bereits freiwillig GKV-versicherten Beamten entstehen würden.

Der Bericht des Unterausschusses, so Treff, gehe nun an den Haushaltsausschuss und danach in das Plenum der Bürgerschaft zurück. „Ich gehe davon aus, dass die Bürgerschaft dem Gesetzentwurf fristgerecht zustimmen wird, sodass die Neuregelung dann zum 1. August 2018 in Kraft treten wird“, so der Landesbund-Vize.

 

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