• Screenshot der Videokonferenz

Kommunaler Nahverkehr Bayern

Angebot der Arbeitgeber als völlig unzureichend zurückgewiesen

Am 19. Oktober 2020 hat sich der dbb, der für seine Mitgliedsgewerkschaft NahVG verhandelt, gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern des kommunalen Arbeitgeberverbandes Bayern zu einem zweiten Verhandlungstermin getroffen.

Die Arbeitgeberseite legte folgendes Angebot vor:

  • Lineare Erhöhung:
    • ab 1. März 2021 um 1,0 Prozent, mindestens aber 30 Euro,
    • ab 1. März 2022 um weitere 1,0 Prozent und
    • ab 1. März 2023 um weitere 1,5 Prozent
  • Corona-Sonderzahlung für alle Beschäftigten in Höhe von 300 Euro
  • Anpassung des § 14a: Kürzung der monatlichen Zahlungen bei zusätzlichem Erholungsurlaub auf 2,25 Prozent statt 2,5 Prozent

Das Angebot orientiert sich, bis auf die Regelung des § 14a TV N Bayern, am Angebot der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) vom 16. Oktober 2020 im Rahmen der Verhandlungen zum TVöD. Der dbb Verhandlungsführer Thomas Gelling hat das Angebot als völlig unzureichend zurückgewiesen. Es wird nun die Verhandlungsrunde zum TVöD ab dem 22. Oktober 2020 in Potsdam abgewartet.

Hintergrund

Der Tarifvertrag für die kommunalen Nahverkehrsbetriebe Bayern (TV-N Bayern) wurde durch den dbb zum 30. Juni 2020 gekündigt. Der nächste Verhandlungstermin mit dem TV-N Bayern findet am 30. Oktober 2020 in München statt.

 

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