Hamburg

Amtsangemessene Alimentation: Senat bleibt auf Konfrontationskurs

Mit Blick auf die auch in Hamburg verfassungswidrige Besoldung hat der dbb Landesbund den Senat der Hansestadt deutlich kritisiert.

„Zuerst reicht der Senat der verbeamteten Kollegenschaft eine finanzielle Beruhigungspille in Form einer so genannten Angleichungszulage, die im November 2022 gezahlt wurde und auch zum Dezember 2022 nochmals ansteht, dann sollen aber noch vor Weihnachten circa 6.000 ablehnende Erstbescheide zu den Anfang 2021 (!) gestellten Anträgen auf eine amtsangemessene Alimentation versandt werden, damit stehen wir vor einer zweiten Widerspruchs- und Klagewelle“, sagte dbb Landeschef Rudolf Klüver am 18. November 2022. Das noch für das Jahr 2022 angekündigte Besoldungsstrukturgesetz, das angeblich die Besoldung der Beamtinnen und Beamten verfassungsfest machen solle, verzögere sich hingegen weiterhin. Derzeit seien seit bereits etwa 8.000 Klagen von Beamtinnen und Beamten beim Verwaltungsgericht anhängig.

„Wir haben versucht dem Senat beziehungsweise dem Personalamt zumindest eine Zusage abzuringen, wonach alle diejenigen verbeamteten Beschäftigten, die bereits Klage beziehungsweise Widerspruch in den Jahren 2020 und 2021 erhoben beziehungsweise eingereicht haben, jetzt für 2022 dies nicht mehr wiederholend tuen müssen, aber weit gefehlt. Jetzt dürfte es noch in 2022 zu einer weiteren – also dritten – Antragswelle mit anschließenden Widerspruchs- und Klageverfahren kommen; damit ist tatsächlich niemanden gedient, und das Verwaltungsgericht Hamburg wird aus welchen politischen Gründen auch immer kurz- und mittelfristig vermutlich völlig überlastet werden“, so Klüver weiter.

Wenn der Senat im Hamburgischen Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz von sich aus bereits feststelle, dass selbst durch die Gewährung der genannten Angleichungszulage dem entscheidenden Parameter des Bundesverfassungsgerichtes, dem Abstand zur Grundsicherung, immer noch nicht Genüge getan wird, so werde das Bürgergeld (oder eine weitere Erhöhung der Regelsätze für die Grundsicherung) ein weiteres Indiz dafür sein, dass der Dienstherr zum jetzigen Zeitpunkt anscheinend immer noch nicht wisse, wie er damit umzugehen hat und welche Verbesserungen er noch in das Strukturgesetz einpflegen müsse.

Klüver: „Kleiner Hinweis an den Senat: Im Bundesland Hessen werden die Beamtengehälter in den nächsten zwei Jahren um acht bis zehn Prozent linear steigen, um eine verfassungsgemäße Bezahlung zu gewährleisten; damit könnten auch in Hamburg alle Klagen hinfällig beziehungsweise zurückgezogen werden. Sicherlich ist das eine erhebliche Belastung für den Staatshaushalt; man sollte aber einmal gegenüberstellen, was der ganze personelle und strukturelle Verwaltungsaufwand in den Behörden und beim Verwaltungsgericht auch die Steuerzahlenden kostet, um die bereits anhängigen und zu erwartenden Rechtsstreitigkeiten abzuarbeiten. Das alles wäre vermeidbar, wenn der Senat sich ein wenig mehr bewegen würde und seine beinharte und nicht mehr zu rechtfertigende Verweigerungshaltung aufgeben würde.“

 

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