Soziale Gerechtigkeit:

Altersarmut bleibt ein gesellschaftliches Problem

Rentnerinnen und Rentnern in der Bundesrepublik geht es derzeit so gut wie keiner Generation vorher und wahrscheinlich auch keiner danach. Das ist die These des früheren Geschäftsführers des Verbandes der Rentenversicherungsträger und Vorsitzenden des Sozialbeirats der Bundesregierung, Franz Ruland. Die dbb bundesseniorenvertretung widerspricht.

In einer Fachzeitschrift der Deutschen Rentenversicherung Bund hatte Ruland im März 2018 festgestellt, dass Ehepaare im Jahr 2015 durchschnittlich mehr als 2 500 Euro netto pro Monat zur Verfügung hätten, alleinlebende Männer mehr als 1 600 Euro und Frauen mehr als 1 400 Euro. Nur rund 2,5 Prozent der Senioren seien derzeit auf Grundsicherung im Alter angewiesen. Dagegen liege der Anteil in der Gesamtbevölkerung viermal so hoch, so Ruland. Die Zahl bedürftiger Rentner werde künftig zwar steigen, aber nicht in dem Maße wie befürchtet.

„Auch, wenn Rulands zahlen richtig sind, darf das nicht darüber hinwegtäuschen, dass 2,5 Prozent auf Grundsicherung angewiesene ältere Menschen mehr als eine halbe Million zu viel sind“, kritisiert der Vorsitzende der dbb bundesseniorenvertretung Wolfgang Speck. Er stimmt Ruland zwar zu, dass die von der großen Koalition geplante Stabilisierung des Rentenniveaus auf 48 Prozent nicht der Königsweg zur Bekämpfung von Altersarmut sei, weil davon eher die Bezieher hoher Renten profitieren würden. „Dass es in Deutschland aber viele ältere Menschen gibt, die aufgrund unterbrochener Erwerbsbiografien oder aufgrund von Erziehungszeiten arm leben müssen, ist beschämend.“ Meist hätten die Betroffenen das nicht selbst verschuldet, sondern seien wegen hergebrachter gesellschaftlicher Rollenmuster, mangelnder Ausbildung oder krankheitsbedingt in diese Situation geraten. „Besonders betroffen sind zum Beispiel Frauen, die ihre berufliche Karriere dem Wiederaufbau und der Familienarbeit geopfert haben“.


Weil Erwerbsminderungsrenter überdurchschnittlich oft von Altersarmut bedroht seien, sollten die geplanten Verbesserungen bei der Zurechnungszeit der Erwerbsminderungsrente für alle Rentner Geltung haben. Zudem sei es ein Gebot der sozialen Gerechtigkeit, die Erziehungsleistung aller Mütter rentenrechtlich gleich zu behandeln, so Speck weiter. Diesen Personengruppen müsse gezielt geholfen werden, „weil ihnen das Gießkannenprinzip schlicht nichts nützt“, so Speck.

 

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