Wichtiges zur Besoldung kompakt

Aktuelle Besoldungsanpassungen in Hessen ab Februar 2018

Mit dem Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2017 und 2018 wurde die Besoldung der Beamtinnen, Beamten, Richterinnen und Richter in Hessen erhöht.

Für Beamte in Hessen gibt es demnach

 -        zum 1. Juli 2017 linear um 2 Prozent, mindestens 75 Euro und

-        zum 1. Februar 2018 um weitere 2,2 Prozent.

Anwärterinnen und Anwärter erhalten jeweils

-        zum 1. Juli 2017 und

-        zum 1. Februar 2018 einen Festbetrag in Höhe von 35 Euro.

Die aktuelle Grundgehaltstabelle zum 1. Februar 2018 mit den zur Besoldung gehörenden Bestandteilen Familienzuschlag, Anwärterbezüge und wichtigen Zulagen steht Ihnen auf dbb.de zur Verfügung.

 

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