Russ: „Einigung kein Hexenwerk“

Dritte Runde der Tarifverhandlungen für öffentlichen Dienst der Länder startet

Am 16. Februar 2017 gehen in Potsdam die Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst der Länder in die dritte und entscheidende Runde. „Eine Einigung dürfte kein Hexenwerk sein. Unsere Forderungen sind so gut strukturiert und begründet, dass die Arbeitgeber aus guten Gründen darauf eingehen sollten“, sagte dbb Verhandlungsführer Willi Russ im Vorfeld.

Einkommensrunde 2017

„Die Einführung einer sechsten Erfahrungsstufe in den Entgeltgruppen 9 bis 15 ist beispielsweise ein wichtiges Signal, dass der öffentliche Dienst auf dem hart umkämpften Arbeitsmarkt gerade bei den Fachkräften wieder eine bessere Position erringen muss. Mit dem Mindestbetrag als sozialer Komponente stärken wir unter anderem den Binnenkonsum und fördern künftiges Wachstum. Und dass die Beschäftigten insgesamt an der ausgezeichneten wirtschaftlichen Entwicklung teilhaben müssen, dem wird niemand ernsthaft widersprechen“, so Russ.

Hinzu komme, dass die Länder finanziell derzeit so gut dastünden wie seit Jahren nicht mehr. „Die Menschen haben in den letzten Jahren wieder eine größere Wertschätzung für ihren öffentlichen Dienst. Bildung, Sicherheit und funktionierende Daseinsfürsorge sind für Bürgerinnen und Bürger bedeutender denn je. Die milliardenschweren Steuerüberschüsse als Finanzminister zu nutzen, um in die Zukunftsfähigkeit des öffentlichen Dienstes zu investieren, ist daher nur folgerichtig.“

Die Kernpunkte der dbb-Forderung im Überblick:

  • 6 Prozent Gesamtforderung (darin enthalten: Mindestbetrag als soziale Komponente, Einführung einer Stufe 6 ab Entgeltgruppe 9)
  • Stufengleiche Höhergruppierung
  • Erhöhung der Entgelte für alle Auszubildenden um 90 Euro und des Urlaubsanspruchs auf 30 Tage
  • Übernahme aller Auszubildenden der Länder
  • Laufzeit 12 Monate
  • Zeit- und inhaltsgleiche Übertragung der Tarifeinigung auf die Beamten der Länder und Kommunen
  • Weiterentwicklung der Entgeltordnung für Lehrkräfte
  • Weiterentwicklung der Entgeltordnung im Länderbereich

 

Hintergrund

Von den Verhandlungen über den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) sind mehr als drei Millionen Beschäftigte betroffen: Eine Million Tarifbeschäftigte der Länder (ohne Hessen, das nicht Mitglied der  TdL ist), für die der TV-L direkte Auswirkungen hat, sowie 2,2 Millionen Beamte und Versorgungsempfänger in Ländern und Kommunen (ohne Hessen), auf die der Tarifabschluss übertragen werden soll, um den Gleichklang der wirtschaftlichen und finanziellen Entwicklung im öffentlichen Dienst zu gewährleisten.

 

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