COVID-19: Schutz der Menschenrechte und der öffentlichen Gesundheit
Regierungsmaßnahmen zur Bekämpfung von COVID-19 wirken sich tiefgreifend auf die Grundrechte aller Menschen aus, auch auf das Recht auf Leben und Gesundheit. Dies zeigt ein neuer Bericht der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA). Die Reaktionen der Regierungen zur Eindämmung des Virus wirken sich vor allem auf die Rechte bereits schutzbedürftiger oder gefährdeter Menschen, also älterer Menschen, Kinder, Menschen mit Behinderungen, Roma oder Flüchtlinge aus. Die Achtung der Menschenrechte und der Schutz der öffentlichen Gesundheit liegen im Interesse aller – sie müssen Hand in Hand gehen.
„Wir brauchen ganz klare gesundheitspolitische Maßnahmen, um Leben während der Pandemie schützen. Aber wir können unsere Gesundheit schützen und die Menschenrechte achten. Es ist kein Nullsummenspiel", sagt der Direktor der FRA, Michael O’Flaherty. „Je mehr wir die Menschenrechte achten, umso besser werden unsere Strategien im Bereich der öffentlichen Gesundheit sein. Diese Strategien müssen auch sicherstellen, dass Einschränkungen der Grundrechte der Menschen nur so lange wie nötig gelten und dass bereits schutzbedürftige Menschen, die durch COVID-19 möglicherweise noch größeren Risiken ausgesetzt sind, geschützt werden."
Der aktuelle FRA-Bericht zur Coronavirus-Pandemie in der EU ist der erste von drei Monatsberichten über die Auswirkungen der Coronavirus-Erkrankung COVID-19 in den 27 EU-Mitgliedstaaten. Er befasst sich mit den Auswirkungen der im Februar und März ergriffenen staatlichen Maßnahmen auf die Grundrechte der Menschen und beleuchtet die verschiedenen Maßnahmen, mit denen die EU-Mitgliedstaaten gegen die Pandemie vorgehen. Der Bericht zeigt Ansätze auf, die den Menschenrechten Rechnung tragen und den Mitgliedstaaten als Beispiel dienen können.
Im Mittelpunkt stehen vier Aspekte, anhand deren gezeigt wird, wie wichtig es ist, sorgfältig und regelmäßig zu überprüfen, wie sich die Maßnahmen, die die Regierungen als Reaktion auf die fortschreitende Pandemie ergreifen, auf die Grundrechte der Menschen auswirken:
Tägliches Leben: Die Reaktionen der Regierungen haben weitreichende Auswirkungen auf Grundrechte wie die Freizügigkeit und die Versammlungsfreiheit sowie auf Rechte in den Bereichen Arbeit, Gesundheit und Bildung.
Maßnahmen zur Beschränkung sozialer und physischer Kontakte – Zwar haben die Länder solche Maßnahmen zu unterschiedlichen Zeiten und in unterschiedlicher Intensität angeordnet, doch sollte darauf geachtet werden, dass sie nicht zu sozialer Isolation führen.
Schutzbedürftige Gruppen: Einige Menschen sind schutzbedürftiger als andere, z. B. ältere Menschen und Kinder, Menschen mit bereits bestehenden Gesundheitsproblemen, Roma, Flüchtlinge, Obdachlose, Häftlinge und Menschen in Einrichtungen.
Besserer Schutz – Die EU-Länder sollten Menschen in Einrichtungen wie Pflegeheimen, Haftanstalten oder Flüchtlingszentren schützen, aber nicht isolieren. Sie sollten gezielte Maßnahmen ausarbeiten, um den besonderen Bedürfnissen sonstiger schutzbedürftiger Gruppen Rechnung zu tragen, z. B. Unterkünfte für Opfer häuslicher Gewalt und zugängliche Gesundheitsinformationen für Personen, die möglicherweise keine regelmäßigen Nachrichten empfangen können.
Rassismus: Durch die Coronavirus-Pandemie ist es vermehrt zu rassistischen und fremdenfeindlichen Angriffen insbesondere auf Menschen mit vermeintlich asiatischem Hintergrund gekommen.
Berichterstattung – Die EU-Länder sollten rassistische und fremdenfeindliche Vorfälle genau überwachen und derartige Straftaten wirksam melden, untersuchen und verfolgen.
Desinformation und Datenschutz: Fast alle EU-Länder sind mit Desinformation über die Pandemie konfrontiert. Viele erheben Daten, um die Ausbreitung des Virus einzudämmen.
Gewährleistung des Datenschutzes – Die EU-Länder sollten wachsam bleiben und sicherstellen, dass sie beim Schutz der Gesundheit alle Datenschutzgarantien anwenden.
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