Reformen im Beamtenbereich

1997: Dienstrechtsreformgesetz (Bundesinnenminister Manfred Kanther)

Neuzuschnitt des Aufstiegs-Stufen-Rhythmus’ (zuvor alle zwei Jahre, nach der Reform nur noch alle drei bzw. vier Jahre, statt 15 gibt es nur noch zwölf Aufstiegsstufen für Beamte). Die durch diesen Neuzuschnitt gewonnenen Einsparungen bei der Besoldung sollten künftig für neue Leistungselemente in der Besoldung genutzt werden. Zwar haben einige Bundesländer hierfür zumindest die gesetzlichen Grundlagen geschaffen, aber finanziell lohnt sich Leistung bei den Beamten unterm Strich noch immer nicht: Nur Bayern und der Bund wenden Elemente der leistungsbezogenen Besoldung für ihre Beamten an, und dies noch nicht einmal vollständig, sondern nur für etwa die Hälfte der Ressorts.

1998: Versorgungsreformgesetz (Bundesinnenminister Otto Schily)

Übertragung der Blüm’schen Rentenreform, die seitens der neu gewählten rot-grünen Bundesregierung unter Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) übrigens für den Rentenbereich rückgängig gemacht wurde, auf den Beamtenbereich: Bildung einer Versorgungsrücklage durch die Einführung eines grundsätzlichen 0,2 %-Verzichts aller aktiven Beamten und Pensionäre bei jeder künftigen Besoldungserhöhung; Wegfall der Ruhegehaltsfähigkeit von Stellenzulagen; das letzte Amt, nach dem sich die Höhe der Versorgung errechnet, muss nun statt zwei drei Jahre ausgeübt worden sein.

2001: Gesetz zur Neuordnung der Versorgungsabschläge (Bundesinnenminister Otto Schily)

Für jedes Jahr, das ein Beamter vor Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze (65 Jahre) früher in den Ruhestand geht, erhält er 3,6 %, maximal 10,8 % Versorgungsabschlag auf seine Pension.

2001: Versorgungsänderungsgesetz (Bundesinnenminister Otto Schily)

Übertragung der Schröder’schen Rentenreform auf den Beamtenbereich – also nach 1998 die zweite Versorgungsreform: Absenkung des Versorgungshöchstniveaus von früher maximal 75 % (nach 40 Dienstjahren als Beamter) auf 71,75 %.

2001: Besoldungsstrukturgesetz (Bundesinnenminister Otto Schily)

Weitere Ausweitung der Möglichkeiten leistungsbezogener Bezahlung, aber nach wie vor wird diese außer in Teilen der Bundesverwaltung und Teilen der bayerischen Landesverwaltung nicht genutzt.

2001: Besoldungsänderungsgesetz (Bundesinnenminister Otto Schily)

Auflage des Programms „Moderner Staat - moderne Verwaltung“– Ziel: Bürokratieabbau.

seit 2001: Vielfache nachteilige Veränderungen des Beihilferechts in Ländern/Bund (Landesinnenminister / Bundesinnenminister Otto Schily)

Kostendämpfungspauschale; Wegfall von Wahlleistungen; Erhöhung Zuzahlungen; drastische Beschränkungen im Leistungskatalog.

2003: Gesetz über die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Bund und Ländern sowie zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften (Bundesrat / Bundesinnenminister Otto Schily)

Durch Öffnungsklauseln in der Beamtenbesoldung können Bund und Länder fortan eigenständig über die Zahlung und Höhe von Urlaubsgeld und Sonderzuwendung („Weihnachtsgeld“) an die von ihnen beschäftigten Beamtinnen und Beamten entscheiden.

2003: Vorschlag Bull-Kommission (Nordrhein-Westfalen)

Abschaffung des Beamtenrechts durch Abschaffung des Art. 33 GG und Schaffung eines völlig neuen öffentlichen Dienstrechts.

2003: Vorschlag dbb Reformmodell 21

Der dbb hat auf seinem Gewerkschaftstag im November 2003 ein Reformmodell für den öffentlichen Dienst vorgelegt. Dieses Modell wurde zur Grundlage von konkreten Verhandlungen mit dem Bundesinnenministerium über die Neugestaltung des Beamtenrechts. Die Ergebnisse wurden im Oktober 2004 in Form des Eckpunktepapiers „Neue Wege im öffentlichen Dienst“ gemeinsam von dbb, BMI und ver.di vorgestellt und mündeten 2005 in den Entwurf des Strukturreformgesetzes. Die Abstimmung des Gesetzentwurfs im parlamentarischen Prozess war, nachdem das Bundeskabinett ihn bereits beschlossen hatte, noch nicht abgeschlossen, als Bundeskanzler Gerhard Schröder im Sommer 2005 über eine Vertrauensfrage im Deutschen Bundestag Neuwahlen herbeiführte und der Gesetzentwurf damit entsprechend dem Diskontinuitätsprinzip nicht mehr zur Entscheidung stand.

2005: Alterseinkünftegesetz (Bundesinnenminister Otto Schily)

Parallel zur Erhöhung der Besteuerung der Renten wird der Pensionären zustehende Versorgungsfreibetrag abgeschmolzen. Der Versorgungsfreibetrag in Form seiner relativen Höhe von 40 % der Versorgungsbezüge - aber höchstens 3.000 Euro - wird mit jährlich 1,6 Prozentpunkten in den ersten 15 Jahren nach der Neuregelung und mit jährlich 0,8 Prozentpunkten in den nachfolgenden 20 Jahren über 35 Jahre auf Null gesenkt. Im Zuge der Neuordnung der Besteuerung der Altersbezüge wird auch eine Absenkung des Arbeitnehmerpauschbetrages für die Bezieher von Versorgungsbezügen vorgenommen. Da bisher der Arbeitnehmerpauschbetrag für Versorgungsempfänger ebenfalls eine ausgleichende Wirkung gegenüber der steuerlichen Besserstellung der Rentner hatte, wird auch dieser Ausgleich schrittweise zurückgenommen. Dies erfolgt im Jahr 2005 durch einen Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag in Höhe von 900 Euro, der bei allen Versorgungsbezügen vorzunehmen ist und der dann ebenfalls schrittweise abgeschmolzen wird. Auch für Pensionäre gilt, dass die Besteuerungssituation festgeschrieben wird, die im Jahr des Eintritts in den Ruhestand vorgelegen hat. Im Jahr 2040 soll die gleichmäßige Besteuerung von Renten und Pensionen vollständig erreicht sein.

2005: Versorgungsnachhaltigkeitsgesetz (Bundesinnenminister Otto Schily)

Übertragung der 2. Schröder’schen Rentenreform auf dem Beamtenbereich: BMI hat im März 2005 Gesetzentwurf zur Sicherung der nachhaltigen Finanzierung der Versorgung von Beamten, Richtern und Soldaten sowie zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften (Versorgungsnachhaltigkeitsgesetz – VersorgNG) vorgelegt. Mit dem Gesetzgebungsvorhaben soll das Gesetz zur Sicherung der nachhaltigen Finanzierungsgrundlage der gesetzlichen Rentenversicherung (RV-Nachhaltigkeitsgesetz) vom 21. Juli 2004 (BGBl. I S. 1791) wirkungsgleich auf die Versorgung der Beamten, Richter und Soldaten übertragen werden:

Ab der nächsten Anpassung der Versorgungsbezüge erfolgt eine Dämpfung des Versorgungsanstiegs um 0,2 %-Punkte je Anpassungsschritt zusätzlich zu den bereits laufenden Abflachungen des Versorgungsanstiegs durch die Anpassungsfaktoren des Versorgungsänderungsgesetzes 2001 (§ 69 e BeamtVG). Durch die damit verstärkte Verringerung des Zuwachses der Versorgungsbezüge wird der Höchstruhegehaltsatz bis voraussichtlich 2010 schrittweise auf 71,13 % absinken.

Nach 2010 erfolgt die weitere Übertragung des Nachhaltigkeitsfaktors in der Beamtenversorgung nach Maßgabe der Entwicklung der gesetzlichen Rentenversicherung. Die Abstimmung des Gesetzentwurfs mit den Bundesressorts der Ländern war noch nicht abgeschlossen, als Bundeskanzler Gerhard Schröder im Sommer 2005 über eine Vertrauensfrage im Deutschen Bundestag Neuwahlen herbeiführte und der Gesetzentwurf damit entsprechend dem Diskontinuitätsprinzip nicht mehr zur Entscheidung stand.

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