Ministerialzulage

Die sogenannte Ministerialzulage dient der Gewinnung qualifizierten Personals und der pauschalen Abgeltung besonderer zeitlicher und dienstlicher Beanspruchung. Sie ist Teil der Dienstbezüge von Beamten bei obersten Bundes- oder Landesbehörden sowie den obersten Bundesgerichten.

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