Leistungsprämie und Leistungszulage

Bundes- und Landesregierungen können jeweils für ihren Bereich Regelungen zur Anerkennung herausragender besondere Leistungen in Form von Leistungsprämien und Leistungszulagen an Beamte gewähren.

Die Erfahrung hat gezeigt, dass der Bund die Instrumentarien nutzt und weiterentwickelt, dies jedoch im Bereich der Länder überwiegend nicht der Fall ist und zum Teil sogar entsprechende gesetzliche Regelungen abgeschafft werden.

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