Fallgruppe

In der Entgeltordnung zum TV-L, der Entgeltordnung für den TVöD-Bund und der Entgeltordnung TVöD-VKA sind Tätigkeitsmerkmale aufgeführt. Diese Tätigkeitsmerkmale sind gelegentlich innerhalb einer Entgeltgruppe in Fallgruppen unterteilt. Die Fallgruppe gibt somit das Tätigkeitsmerkmal wieder, nach dem die/der Arbeitnehmende in der Entgeltgruppe eingruppiert ist.

Das folgende Beispiel ist aus der Entgeltordnung zum TV-L, Teil I (Allgemeine Tätigkeitsmerkmale für den Verwaltungsdienst) entnommen. Die dortige Entgeltgruppe 5 hat zwei Fallgruppen:

Entgeltgruppe 5:

  1. Beschäftigte im Büro-, Buchhalterei-, sonstigen Innendienst und im Außendienst, deren Tätigkeit gründliche Fachkenntnisse erfordert.
  2. Beschäftigte im Büro-, Buchhalterei-, sonstigen Innendienst und im Außendienst mit erfolgreich abgeschlossener Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf mit einer Ausbildungsdauer von mindestens drei Jahren und entsprechender Tätigkeit.
     

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