Fachliche Leistung

Unter fachlicher Leistung wird die anwendungsbezogene, in der Praxis nachgewiesene und in Zukunft zu erwartende Befähigung verstanden. Nach § 2 Bundeslaufbahnverordnung ist die fachliche Leistung insbesondere nach den Arbeitsergebnissen, der praktischen Arbeitsweise, dem Arbeitsverhalten und für Beamtinnen und Beamte, die bereits Vorgesetzte sind, nach dem Führungsverhalten zu beurteilen.

Mehr zum Thema

Befähigung

zurück
Einkommenstabellen

Einkommenstabellen