Berufsschule

System der dualen Berufsbildung

Die duale Berufsausbildung ist ein Teil des deutschen Berufsbildungssystems. Im dualen System lernen die Auszubildenden an den zwei Lernorten, der Berufsschule und dem Ausbildungsbetrieb, wobei das berufsschulische Lernen und das Lernen im Betrieb durch eine Lernortkooperation eng miteinander verzahnt sind.

Derzeit (Stand: März 2021) gibt es über 320 anerkannte Ausbildungsberufe nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) und gemäß der Handwerksordnung (HwO). Dadurch, dass sich die Arbeitswelt – unter anderem durch die digitale Transformation – stetig wandelt, verschwinden alte Berufe, neue Ausbildungsberufe kommen hinzu, Ausbildungsinhalte werden ständig angepasst und weiterentwickelt. Die Berufsausbildung erfolgt nach bundesweit einheitlichen Ausbildungsordnungen, die vom Bundesinstitut für Berufsbildung (BiBB) gemeinsam mit dem Bund, den Ländern und den Sozialpartnern entwickelt werden. Den Kammern obliegen die zentralen Durchführungs- und Kontrollaufgaben.

Viele Betriebe verfolgen mit der Ausbildung junger Menschen im System der dualen Berufsausbildung eine Investitionsstrategie für die Fachkräftesicherung. Seit Jahren allerdings besteht ein Problem darin, genügend junge Menschen für die duale Ausbildung zu begeistern und offene Ausbildungsplätze mit passenden Bewerbern zu besetzen. Dazu muss die berufliche Orientierung bereits in den allgemeinbildenden Schulen, insbesondere die der mittleren Bildung bis hin zu den Gymnasien stärker in den Blick genommen werden. Das System der dualen Berufsausbildung in Deutschland ist international hoch angesehen und ein Grund für die verhältnismäßig geringe Jugendarbeitslosigkeit in unserem Land.

Die notwendige Weiterentwicklung der beruflichen Bildung muss daher aus Sicht des dbb mindestens vier Ziele verfolgen:

  • die Heranbildung eines qualifizierten Nachwuchses für die Wirtschaft
  • die Einlösung individueller Bildungsansprüche
  • die Sicherung der Mobilität und
  • die Teilhabe an der Entwicklung von Wirtschaft und Gesellschaft

Weiterentwicklung des Systems der dual-kooperativen Berufsbildung

Das System der dual-kooperativen Berufsbildung mit den Lernorten Betrieb und Schule kann auch in Zukunft der tragfähige, qualitativ hochwertige und im internationalen Vergleich attraktive Königsweg in den Beruf sein. Dies kann jedoch nur auf Dauer gesichert sein, wenn das System seine Stärken ausspielen kann. Voraussetzung hierzu ist eine klare Aufgabenteilung zwischen Betrieb und Schule bei gleichzeitiger Abstimmung durch Kooperation. Zu diesen Stärken gehört auch das Berufsprinzip, das durch breit angelegte Qualifizierung zu einem Kompetenzwettbewerb führt, der Mobilität über einzelbetriebliche Einsatzfelder hinaus sichert. Dabei ist darauf zu achten, dass die Berufe dem systematisch veränderten Qualifikationsbedarf angepasst werden und dass Neuanordnungen die Schulen so rechtzeitig erreichen, dass Innovationen auch fristgerecht umgesetzt werden können.

Zur Kooperation gehört zwingend die Festschreibung der Gleichberechtigung der beiden Partner des Systems. Die Vertreter der Berufsschulen müssen deshalb in den Berufsbildungsausschüssen uneingeschränkt stimmberechtigt sein. Die Lehrergewerkschaften sind bei Neuordnungsverfahren zu beteiligen und als Vertretungen der Lehrkräfte mit Stimmrecht einzubeziehen. Schule ist nicht Dienstleister für den Betrieb, sondern Betrieb und Schule sind Partner in einer gemeinsamen Qualifizierungsaufgabe. Dazu gehört auch, dass Leistungen aus dem schulischen Bereich in den Befähigungsnachweis gleichberechtigt eingehen.

Die berufsbildenden Schulen müssen zu Kompetenz- und Innovationszentren für die Regionen ausgebaut werden. Deren Aufgabe ist es auch für den Bereich unterhalb der Hochschulen den Innovationstransfer nachhaltig zu realisieren. Durch geeignete Angebote kann auch über die berufsbildende Schule verstärkt der Weg in die Selbstständigkeit eröffnet werden.

Die europäischen Prozesse in der beruflichen Bildung erfordern eine bessere Positionierung der vollqualifizierenden schulischen Bildungsgänge und der vorberuflichen vollzeitschulischen Qualifizierung. Hier besteht dringender Handlungsbedarf, diese Angebote im europäischen Kontext besser zu verorten und ihnen den aufgrund der erfolgreichen Qualifizierungsarbeit zustehenden Stellenwert zu verschaffen. Als erster Schritt ist deshalb bei der Beschreibung des Nationalen Qualifikationsrahmens die besondere Verbindung von beruflichem Kompetenzerwerb und dem Erwerb allgemeiner Kompetenzen zu würdigen.

Im Zeitalter von Digitalisierung, veränderten Anforderungen in der Berufs- und Arbeitswelt, der demografischen Entwicklung und dem Klimawandel kommt der beruflichen Bildung eine Schlüsselrolle zu. Die Anforderungen für Fachkräfte sind in vielen Bereichen anspruchsvoller geworden. Die berufliche Bildung soll jungen Menschen und Erwachsenen durch Ausbildung, Weiterbildung und lebenslanges Lernen berufliche Perspektiven eröffnen und sie auf die Arbeitsplätze der Zukunft vorbereiten.

Die EU brachte im September 2020 gemeinsam mit den Europäischen Sozialpartnern und der Europäischen Kommission die Osnabrücker Erklärung auf den Weg, um die europäische Berufsbildung zu modernisieren und in einem europäischen Bildungsraum die grenzübergreifende Zusammenarbeit zu vertiefen. Die Osnabrücker Erklärung soll eine Gleichwertigkeit der beruflichen mit der akademischen Bildung sowie eine bessere Durchlässigkeit von der akademischen in die berufliche Bildung fördern. 

Der Einführung von neuen Berufen ist dann eine Absage zu erteilen, wenn die zu erwartenden Ausbildungszahlen keine Perspektiven für die Klassenbildung an den Berufsschulen darstellen. Kleinstberufe mit Nischeneffekten sichern für die jungen Menschen nicht die Mobilität, die von einer zukunftssicheren Ausbildung zu erwarten ist.

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