Bund und Kommunen
Arbeitnehmer-Entsendegesetz
Arbeitnehmer, die von ihrem im Ausland ansässigen Arbeitgeber nach Deutschland entsendet werden, fallen unter das Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG). Dieses verpflichtet den Arbeitgeber, dem Arbeitnehmer für die Zeit der Entsendung die am jeweiligen Arbeitsort in Deutschland maßgeblichen Arbeitsbedingungen zu gewähren.
Soweit es sich um Arbeitsbedingungen handelt, die in Gesetzen geregelt sind, gilt das Gesetz für Arbeitgeber aller Branchen. Bei tarifvertraglichen Regelungen sind nicht alle Branchen einbezogen. Einbezogen sind derzeit unter anderem die Baubranche, die Sicherheitsdienstleistung, die Briefdienstleistung, die Gebäudereinigung und die Abfallwirtschaft einschließlich Straßenreinigung.
Der Arbeitgeber hat die tarifvertraglichen Standards einzuhalten, wenn die Tarifverträge durch eine Allgemeinverbindlichkeitserklärung oder durch eine Rechtsverordnung auch für alle entsprechenden deutschen Arbeitgeber zwingend vorgeschrieben sind.