dbb magazin 10/2026

dbb magazin Kommunale Finanzen | Im Sog des Defizits Interview | Achim Brötel, Präsident des Deutschen Landkreistages Handlungsfähigkeit der Kommunen | Ein Staat von gestern ist schwer zu optimieren 10 | 2026 Zeitschrift für den öffentlichen Dienst

STARTER Handlungsfähige Kommunen sind kein Luxus Die kommunale Finanzkrise ist im Alltag spürbar. Städte, Gemeinden und Landkreise schließen das zweite Jahr infolge voraussichtlich mit einem Defizit von rund 30 Milliarden Euro ab. Bis 2029 könnten sich die Fehlbeträge auf 120 Milliarden summieren. Die Auswirkungen treffen Bürgerinnen, Bürger und Beschäftigte des öffentlichen Dienstes direkt: Die Kolleginnen und Kollegen sollen immer mehr Pflichtaufgaben bewältigen, während Personal fehlt, Verfahren immer komplexer werden und der finanzielle Spielraum schwindet. Zugleich bekommen sie zunehmend den Frust der Bürgerinnen und Bürger ab. Die Ursachen der Probleme liegen in übergeordneten politischen Entscheidungen. Kommunale Handlungsfähigkeit braucht deshalb nicht nur Geld, sondern auch klare Zuständigkeiten, praxistaugliche Gesetze, gemeinsame digitale Standards und eine Verwaltungskultur, die Wirkung höher bewertet als Formalismus. Ob seiner Verpflichtung zur nachhaltigen Deckung des Kapitalbedarfs darf der Staat knappe Ressourcen nicht länger primär in Förderanträge, Nachweise und Kontrollschleifen lenken. Handlungsfähige Kommunen sind kein Luxus, sondern das Fundament eines funktionierenden demokratischen Rechtsstaats. Bund und Länder müssen jetzt Verantwortung übernehmen, indem sie die Kommunen auskömmlich finanzieren, unnötige Bürokratie abbauen und den Kolleginnen und Kollegen vor Ort wieder mehr Vertrauen entgegenbringen und Gestaltungsspielräume eröffnen. br 12 4 15 TOPTHEMA Kommunale Finanzen und Entwicklung AKTUELL NACHRICHTEN Personalmangel auf Höchststand: Beschäftigte am Limit 4 Rentenreform: 45 Arbeitsjahre müssen gewürdigt werden 6 TARIFPOLITIK Arbeitszeit: Wenn die Nacht zum Alltag wird 8 FINANZPOLITIK Einkommensteuerreformgesetz 2027: Das Steuersystem bleibt komplex 9 FOKUS INTERVIEW Achim Brötel, Präsident des Deutschen Landkreistages: „Man will die Stimme der Praxis gar nicht mehr hören“ 12 DOSSIER Kommunale Finanzen: Im Sog des Defizits 15 Handlungsfähigkeit der Kommunen: Ein Staat von gestern ist schwer zu optimieren 18 NACHGEFRAGT Digitalisierung vor Ort: Anwendungen für die Deutschland-App 21 ONLINE Verwaltung der Zukunft: Neuer Schub für die Digitalisierung 26 INTERN JUBILÄUM 25 Jahre dbb forum berlin: Fresh-up für ein offenes Haus 30 FRAUEN Neuer Haushaltsplan: Eine Milliarde weniger für Familienpolitik 33 EUROPA Lena Düpont, Innenausschuss des EU-Parlaments: Innere Sicherheit erfordert Koordinierung 36 SERVICE Impressum 41 KOMPAKT GEWERKSCHAFTEN 44 26 © Erdacht mit KI/ OpenAI AKTUELL 3 dbb magazin | Oktober 2026

NACHRICHTEN Personalmangel auf Höchststand Beschäftigte am Limit Im Interview mit der Frankfurter Allgemeinen Zeitung hat dbb-Chef Volker Geyer die Aufgabenvermehrung und den Personalmangel im öffentlichen Dienst kritisiert. Dem Staat fehlen 631 000 Beschäftigte. Das geht aus einer dbb-Gewerkschaftsabfrage hervor. Um den weiteren Verfall der staatlichen Leistungsfähigkeit zu verhindern, müssen die öffentlichen Arbeitgeber jetzt handeln, forderte der dbb-Bundesvorsitzende Volker Geyer am 27. August 2026: „Wir brauchen eine umfassende Aufgabenkritik beim Staat, eine durchgreifende, Bevölkerung und Beschäftigte gleichermaßen entlastende Digitalisierung, eine aufgabengerechte Personalausstattung sowie wettbewerbsfähige Arbeitsbedingungen im öffentlichen Dienst.“ Allein der demografische Wandel reiße große Lücken in den Personalbestand. Geyer: „Die geburtenstarken Jahrgänge gehen in den Ruhestand, jedes Jahr zwei Prozent der Belegschaft. Nicht alle Stellen wurden nachbesetzt. Wer sich außerdem etwa die geänderte Sicherheitslage ansieht, sollte sofort verstehen, warum wir mehr Polizisten benötigen. Die Überwachung neuer Waffenverbotszonen ist zum Beispiel sehr personalintensiv.“ Besonders groß ist der Personalbedarf aktuell zudem in der Kranken- und Altenpflege, wo 125 200 Beschäftigte fehlen, und in den Schulen, wo 120 000 Beschäftigte fehlen; gefolgt von den Kommunalverwaltungen mit einem Defizit von 112 000 Kolleginnen und Kollegen und den Kitas mit einem Personalbedarf von 97 000 Menschen. Gegenüber den Plänen des sachsen-anhaltischen AfD-Spitzenkandidaten Ulrich Siegmund, nach einer Regierungsübernahme 150 bis 200 Stellen in der Landesverwaltung neu zu besetzen, zeigte der dbb Chef im Interview klare Kante: „Ich habe mich über das Vorhaben von Herrn Siegmund gewundert. Es gibt in Sachsen-Anhalt nur wenige politische Beamte.“ Es sei rätselhaft, wie Herr Siegmund auf diese Zahl komme. „Sollte er jedoch versuchen, Beamte rechtswidrig aus dem Landesdienst zu drängen, werden wir uns wehren.“ Der dbb sehe bei der Lösung des Personalproblems großes Potenzial in der Digitalisierung: „Wir sind mit Bundesdigitalminister Karsten Wildberger im konstruktiven Austausch, wie die Verwaltung durch Digitalisierung und KI effizienter werden kann. Das läuft gut.“ Geyer gab jedoch zu bedenken, dass KI den Personalmangel zwar mindern könne, aber kein Allheilmittel sei: „Gerade in der Finanzverwaltung, in der 50 000 Beschäftigte fehlen, rechnen sich zusätzliche Stellen. Wenn es mehr Steuerfahnder gibt, kommt das der Staatskasse zugute. Die Tätigkeit von Steuerfahndern kann KI vereinfachen, aber nicht ersetzen.“ _ Aktuelle Personalbedarfe öffentlicher Dienst Bundespolizei 17 000 Landespolizei 55 000 Verteidigung 20 000 Steuerverwaltung 50 000 Zoll 6 500 Schulen 120 000 Kitas 97 000 Kommunalverwaltungen (allgemeine Verwaltung, Ausländerbehörden, Bauämter, Jugendämter, Ordnungsämter, Sozialämter/ Soziale Arbeit, Feuerwehren et cetera) 112 000 Öffentlicher Gesundheitsdienst 13 500 Kranken- und Altenpflege 125 200 Lebensmittelkontrolle 1 500 Arbeitsagenturen/Jobcenter 2 800 Justiz (Richter/innen, Justizvollzug, Verwaltung) 10 500 631 000* * Bei der dbb-Erhebung zum Personalmangel im öffentlichen Dienst geht es nicht nur um tatsächlich offene Stellen in den Personalplänen, sondern um die Zahl der für eine effiziente Aufgabenerledigung tatsächlich benötigten Kolleginnen und Kollegen. Volker Geyer © Kerstin Seipt 4 AKTUELL dbb magazin | Oktober 2026

Personal- und Betriebsrätekonferenz „Hört auf die Beschäftigten!“ Die Politik muss die Expertise der Beschäftigten einbeziehen, damit Reformen nicht an der Realität vorbeigehen. Der Handlungsbedarf ist enorm. Ein demokratischer Staat lebt vom Vertrauen der Menschen“, sagte Andreas Hemsing, dbb-Vize und Fachvorstand Tarifpolitik, auf der Personal- und Betriebsrätekonferenz des dbb berlin am 31. August 2026. „Die Bürgerinnen und Bürger müssen sich darauf verlassen können, dass der öffentliche Dienst seine Aufgaben erfüllt und dort funktioniert, wo sie ihm im Alltag begegnen.“ Das Vertrauen dazu hat leider einen Tiefpunkt erreicht: Nur noch 17 Prozent der Bevölkerung glauben, dass der Staat seinen Aufgaben gewachsen ist. Das geht aus der aktuellen Bürgerbefragung des dbb hervor. Hinzu kommt: Zum ersten Mal seit Beginn der Erhebungen meint mehr als die Hälfte, dass die Leistungsfähigkeit des öffentlichen Dienstes nachgelassen hat. Die Politik dürfe keine Zeit mehr verlieren und müsse die Probleme mit aller Entschlossenheit anpacken, forderte Hemsing. „Die Menschen nehmen wahr, was die Kolleginnen und Kollegen täglich erleben. Wir brauchen weniger und einfachere Vorschriften statt ausufernder Bürokratie. Schnelle Bearbeitung von Anliegen statt langer Wartezeiten. Bessere Rahmenbedingungen und mehr Personal, verbunden mit einer umfassenden Aufgabenkritik, statt pauschalem Stellenabbau.“ Der Zweite Vorsitzende des dbb kritisierte, dass die Bundesregierung aktuell Vertrauen verspiele, und nannte als ein Beispiel die Gesundheitsreform: „Versicherungsfremde Leistungen, darunter die Krankenkassenbeiträge für die Grundsicherung, sollten vollumfänglich aus Steuermitteln finanziert werden. Die aktuelle Reform ist unfair, schwächt das Gerechtigkeitsempfinden und damit das Vertrauen in die Politik.“ Egal ob Staatsmodernisierung, Digitalisierung oder Bürokratieabbau: „Politische Entscheidungen und die Realität in den Behörden, Schulen, Verwaltungen und Sicherheitsbehörden dürfen nicht nebeneinanderherlaufen“, resümierte Hemsing. „Die Personal- und Betriebsräte wissen, wo der Schuh drückt. Hört auf die Beschäftigten!“ _ Beihilfe und Leistungsgewährung diskutiert Bei einem Treffen des dbb-Fachvorstands Beamtenpolitik, Heini Schmitt, mit Vertreterinnen und Vertretern des Bundesministeriums des Innern (BMI) am 18. August 2026 wurden aktuelle Fragen der Beihilfe für Beamtinnen und Beamte erörtert. Im Mittelpunkt standen die Themen eigenständige Gesundheitssicherung, aktuelle Entwicklungen im Beihilferecht sowie die Absicherung des Pflegerisikos. Hinsichtlich der aktuellen Entwicklungen im Beihilferecht informierte das BMI zu anstehenden Anpassungen, die in der nächsten Änderungsverordnung geregelt werden sollen. Im Fokus standen Fragen der Leistungsgewährung, der Verwaltungsvereinfachung sowie die Berücksichtigung steigender Gesundheitskosten. Heini Schmitt: „Für den dbb stellt das eigenständige Beihilfesystem einen wesentlichen Bestandteil der gesundheitlichen Absicherung des öffentlichen Dienstes dar.“ Im Bild von links: Hendrik Lühmann, Bernd Fritz, Gina Eckstein (BMI), Heini Schmitt sowie Thilo Hommel und Andreas Becker (dbb, im Vordergrund). Austausch mit dem Bundesministerium des Innern Andreas Hemsing sprach vor Betriebs- und Personalräten in Berlin. © dbb berlin AKTUELL 5 dbb magazin | Oktober 2026

Rentenreform 45 Arbeitsjahre sind genug dbb-Tarifchef Andreas Hemsing hat sich gegen die Pläne der Bundesregierung gestellt, die Frühverrentung zu stoppen. 45‑jährige Erwerbsbiografien müssten anerkannt werden. Wer, wie Bundeskanzler Friedrich Merz, davon spreche, die Frühverrentung in Deutschland stoppen zu wollen, habe den Kontakt zum echten Arbeitsleben verloren, sagte Hemsing am 27. August 2026 in Berlin. „45 Arbeitsjahre sind eine unglaublich lange und in aller Regel unglaublich anstrengende Zeit“, konstatierte der Zweite Vorsitzende des dbb und Fachvorstand Tarifpolitik und kündigte an: „Der dbb wird alle Hebel in Bewegung setzen, um diese realitätsferne Sicht auf die konkreten Arbeitsverhältnisse insbesondere auch in vielen Bereichen des öffentlichen Dienstes zu stoppen. Wer 45 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt hat, muss abschlagsfrei in Rente gehen können, unabhängig von einer Diskussion über eine Erhöhung des Renteneintrittsalters.“ Stattdessen verschanze sich die Bundesregierung hinter dem Diktum, die Rentenreform sei ein „Gesamtkunstwerk“, statt die Diskussion zu suchen. „Aber genau diese Diskussion ist nötig, wenn wir gute Lösungen finden wollen. Die Abschaffung der abschlagsfreien Rente für besonders langjährig Versicherte ist schließlich nicht der einzige Punkt, bei dem das Reformpaket hinsichtlich der Belastungen eine Schieflage aufweist.“ Das gelte für den dbb umso mehr, da aus der Rentenkasse riesige Summen für sachfremde Leistungen ausgegeben werden. Auch bei einigen anderen Vorschlägen, wie einer pauschalen Anhebung der Regelaltersgrenze sowie der Finanzierung des Rentensystems, sehe der dbb dringenden Diskussionsbedarf. „Die Reform muss überzeugen, sie darf nicht einfach durchgezogen werden“, machte Hemsing deutlich und stellte für den dbb klar, dass die Reform dafür sorgen muss, erreichte Lebensstandards halten zu können und mögliche Belastungen gerecht zu verteilen. „Das ist beim derzeitigen ‚Gesamtkunstwerk‘ bisher nicht der Fall. Wir sind gesprächsbereit und erwarten von der Bundesregierung keine Kommissionsempfehlung, sondern Politik mit den und für die betroffenen Menschen.“ Einbeziehung der Beamten löst kein Problem Bereits am 25. August hatte dbb-Chef Volker Geyer mit Blick auf die Rentenreform erneute Forderungen des Bundestagsabgeordneten von Bündnis 90/Die Grünen, Armin Grau, nach einer Einbeziehung der Beamtinnen und Beamten in die gesetzliche Rente zurückgewiesen. „Ich habe den Eindruck, dass der allgemeine Fachkräftemangel inzwischen voll auf die Politik durchschlägt“, so der dbb-Bundesvorsitzende am 25. August 2026 in Berlin. „Egal wie viele Experten immer wieder darauf hinweisen, dass eine Einbeziehung der Beamten in die Rentenversicherung deren Probleme nicht löst und nur enorme zusätzliche Kosten verursacht: Dieser populistische Vorschlag ist nicht totzukriegen, wie die jüngsten Äußerungen des Grünen-Rentenpolitikers zeigen.“ Zuletzt hatte das auch die Alterssicherungskommission der Bundesregierung erneut klargestellt. Gleichwohl hatte Grau in einer Kleinen Anfrage an die Bundesregierung nach einer Einbeziehung des Beamten gefragt. „Die Faktenlage ist eindeutig: Lohnnebenkosten, Arbeitgeberbeiträge, Aufwendungen für die im öffentlichen Dienst übliche Zusatzversorgung und die Zahl der Leistungsberechtigten in der Rentenversicherung würden steigen. Nichts würde besser werden, aber alles teurer. Ich fordere alle Beteiligten auf, sich bei der dringend nötigen Reform der sozialen Sicherungssysteme auf die Lösung der tatsächlichen Probleme zu konzentrieren, statt ideologischen Wunschvorstellungen hinterherzulaufen.“ _ © photoschmidt - stock.adobe.com 6 AKTUELL dbb magazin | Oktober 2026

Alterssicherung Rentenreform muss praktikabel sein Die geplante Rentenreform dürfe die Versicherten nicht überfordern, mahnt dbb-Vize Maik Wagner. Die Rente für besonders langjährig Versicherte nach 45 Beitragsjahren darf nicht wegfallen“, sagte Wagner, der auch Vorsitzender der Gewerkschaft der Sozialversicherung (GdS) ist, nach einem Gespräch mit dem Bundestagsabgeordneten Pascal Reddig am 10. September 2026 in Berlin. Reddig war Mitglied in der Alterssicherungskommission der Bundesregierung, die im Sommer ihren Bericht für eine Rentenreform vorgelegt hatte. Im Bericht wird unter anderem die Abschaffung der sogenannten „Rente mit 63“ nach 45 Versicherungsjahren vorgeschlagen. „Die Menschen erachten diese Regelung im besonderen Maße für gerecht, weil damit nach einem langen Berufsleben die Lebensleistung abgebildet wird“, so Wagner. Die im Kommissionsbericht ebenfalls vorgesehene weitere Anhebung der Regelaltersgrenze über das 67. Lebensjahr hinaus lehnt der dbb ebenfalls ab. „Im Zusammenspiel mit den vorgeschlagenen weiteren Einschränkungen beim vorzeitigen Rentenzugang würden viele Menschen überfordert“, erklärte Wagner. Sollten die Maßnahmen dennoch greifen, komme es umso mehr auf die verfassungsrechtlich gebotenen Vertrauensschutz- und Übergangsregelungen an, damit „die Lebensplanung der Menschen nicht kurzfristig über den Haufen geworfen wird, ohne dass diese sich noch darauf einstellen können“. Im Bericht der Alterssicherungskommission ist vorgesehen, dass Beschäftigte, die nach einer individuellen Gesundheitsprüfung nachweislich nicht mehr in ihrem letzten langjährig ausgeübten Berufsfeld erwerbstätig sein können, einen vereinfachten Zugang zu einer Rente erhalten. „Hier bedarf es einer praktikablen und umfassenden, physische und psychische Erkrankungen berücksichtigenden Lösung. Daher kommt es auf die konkrete Ausgestaltung im Gesetzgebungsverfahren an, um Akzeptanz bei der Bevölkerung zu erreichen“, machte der dbb-Vize deutlich. Das gelte auch für die Kapitalrente, mit der nach der Vorstellung der Alterssicherungskommission Beiträge zentral verwaltet und am Kapitalmarkt angelegt werden sollen. „Der dbb steht kapitalgedeckten Lösungen nicht grundsätzlich ablehnend gegenüber. Allerdings darf dies nicht mit Mehrbelastungen für die Beitragszahler verbunden sein.“ _ Beihilfe und PKV sind ein Erfolgsmodell Das Zusammenspiel von Beihilfe und ergänzender privater Krankenversicherung bietet eine leistungsstarke Absicherung im deutschen Gesundheitswesen, die sich über Jahrzehnte bewährt hat. „Die Dualität der Systeme gewährleistet im Schulterschluss eine hervorragende medizinische Infrastruktur und bietet einen Mehrwert für die gesamte Bevölkerung“, sagte dbb-Fachvorstand Beamtenpolitik, Heini Schmitt, am Rande des Sommerfestes des Verbandes der Privaten Krankenversicherung am 9. September 2026 in Berlin. Es liege im gemeinsamen Interesse von dbb und PKV-Verband, sich für den Erhalt dieses Erfolgsmodells einzusetzen. „Die private Krankenversicherung ist nicht bloß eine individuelle Wahloption, sondern ein tragender Partner des Beihilfesystems und damit Teil der besonderen Gesundheitsabsicherung im öffentlichen Dienst“, bekräftigte Schmitt. Gesundheitsfürsorge Dr. Florian Reuther, Geschäftsführer des PKVVerbandes, Heini Schmitt und der Vorsitzende des PKV-Verbandes, Thomas Brahm. Maik Wagner (links) und Pascal Reddig © Reinhardt & Sommer © dbb AKTUELL 7 dbb magazin | Oktober 2026

TARIFPOLITIK Arbeitszeit Wenn die Nacht zum Alltag wird Rund vier Millionen Beschäftigte leisten in Deutschland Nachtarbeit. Knapp jede zehnte erwerbstätige Person geht ihrer Tätigkeit regelmäßig zwischen 23 und 6 Uhr nach. Das hat Folgen für Gesundheit und Sozialleben. Der Gesetzgeber hat das erkannt und kompensiert Nachtarbeit, die im Arbeitszeitgesetz (ArbZG) gesetzlich definiert ist, mit Zuschlägen oder Freizeit. Wer einen hohen Leidensdruck spürt, kann unter Umständen die Versetzung in die Tagschicht verlangen. In Tarifverträgen ist Nachtarbeit zudem oftmals weiter gefasst und die gesetzlichen Zuschläge sind verbessert. Nicht ohne Grund, denn die Folgen von Nachtarbeit können gravierend sein. Physiologisch werden nachts viele Funktionen heruntergefahren: Körpertemperatur, Puls, Verdauung und Atmung verlangsamen sich. Das ist keine Frage der Gewöhnung. Auch nach Jahren des umgekehrten Rhythmus ist der Körper nachts auf Ruhe gepolt. Die Folge ist, dass der Schlaf am Tag nie so erholsam sein wird wie der Schlaf in der Nacht. Bei Nachtarbeit steigt das Risiko für Typ-2-Diabetes, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Hirninfarkte, psychische Krankheiten, Fehlgeburten und vieles mehr. Gleichzeitig haben es Nachtarbeitende schwerer, ihr Sozialleben aufrechtzuerhalten – ebenfalls ein wichtiger Faktor gegen Stress und entscheidend für die eigene Lebensqualität. Der arbeitsrechtliche Rahmen Zum Schutz der Beschäftigten trifft § 6 des Arbeitszeitgesetzes einige wichtige beschränkende Regelungen. Die Höchstdauer von Nachtarbeit liegt bei acht Stunden. Eine Verlängerung auf zehn Stunden ist nur möglich, wenn innerhalb von vier Wochen oder einem Monat der Schnitt von acht Stunden nicht überschritten wird. Zudem müssen Arbeitgebende die Erschwernis der Nachtarbeit durch Zuschläge oder durch freie Tage kompensieren. Damit Gesundheitsgefahren frühzeitig erkannt werden, sieht das Arbeitszeitgesetz für alle Nachtarbeitnehmenden einen Anspruch auf eine arbeitsmedizinische Untersuchung vor. Der Anspruch besteht vor Aufnahme der Beschäftigung und dann alle drei Jahre, ab dem 50. Lebensjahr sogar einmal pro Jahr. Falls tarifvertraglich nichts anderes geregelt ist, liegt der Nachtzuschlag in der Regel bei 25 Prozent. Allerdings müssen laut Bundesarbeitsgericht auch die jeweiligen Belastungen bei der Nachtarbeit berücksichtigt werden. Deshalb ist zum Beispiel bei Dauernachtschicht von Lkw-Fahrenden ein höherer Zuschlag von 30 Prozent angemessen. Dagegen kann bei der geringeren Belastung einer Bereitschaft auch ein niedrigerer Zuschlag angemessen sein. Die Berechnungsgrundlage für den prozentualen Zuschlag darf dabei nicht unter dem Mindestlohn liegen. Das gilt im öffentlichen Dienst TVöD und TV-L enthalten eigene Regeln zur Nachtarbeit. Insbesondere wird dort die Zeit zwischen 21 und 6 Uhr als Nachtzeit definiert. Der Zuschlag beträgt 20 Prozent der Stufe 3 der eigenen Entgeltgruppe. Besteht ein Arbeitszeitkonto und sprechen keine betrieblichen Gründe dagegen, kann alternativ auch eine Umwandlung in Freizeit erfolgen. Wenn Beschäftigte gesundheitlich keine Nachtarbeit mehr leisten können (Nachtdienstuntauglichkeit), müssen Arbeitgebende für eine Versetzung in den Tagdienst sorgen (§ 6 Abs. 4 ArbZG). Erforderlich ist aber, dass die von ihnen geschuldete Tätigkeit auch während des Tages erbracht werden kann. Weitere Gründe für eine Versetzung in die Tagschicht sind ein im Haushalt lebendes Kind unter zwölf Jahren oder schwer pflegebedürftige Angehörige, wenn diese nicht anders versorgt werden können. Wenn dringende betriebliche Erfordernisse entgegenstehen, können Arbeitgebende die Versetzung ausnahmsweise ablehnen. Dann muss jedoch der Betriebsrat gehört werden. Die Arbeitgebenden tragen nicht nur die Kosten der Untersuchungen, sondern auch die damit zusammenhängenden notwendigen Kosten wie An- und Abfahrt. Nur wenn die Arbeitgebenden die Untersuchung durch einen Betriebsarzt anbieten und Arbeitnehmende sich trotzdem für einen anderen Arzt entscheiden, müssen diese Kosten nicht übernommen werden. Für zwei besonders schutzbedürftige Gruppen ist Nachtarbeit grundsätzlich ausgeschlossen. Jugendliche im Alter von 14 bis 18 Jahren dürfen zwischen 20 und 6 Uhr nicht arbeiten. In einzelnen Branchen dürfen sie ab 16 Jahren aber wenige Stunden Nachtarbeit leisten, etwa in Bäckereien oder Gaststätten. Die Einzelheiten lassen sich in § 14 Jugendarbeitsschutzgesetz nachlesen. Schwangere und stillende Frauen dürfen ebenfalls zwischen 20 und 6 Uhr nicht eingesetzt werden. Wenn Schwangere den nächtlichen Einsatz selbst wünschen und keine medizinischen Gründe dagegensprechen, ist ein Einsatz bis 22 Uhr ausnahmsweise möglich (§ 28 Mutterschutzgesetz). _ © Ronald Rampsch - stock.adobe.com 8 AKTUELL dbb magazin | Oktober 2026

FINANZPOLITIK Einkommensteuerreformgesetz 2027 Das Steuersystem bleibt komplex Das Bundeskabinett hat den Entwurf des Einkommensteuerreformgesetzes 2027 am 2. September 2026 beschlossen. Die Reform soll zum 1. Januar 2027 in Kraft treten und ab dem Jahr 2028 ihre vollständige Wirkung entfalten. Entlastung dürfen vor allem Familien mit Kindern sowie Menschen mit geringen und mittleren Einkommen erwarten. Dem Gesetzentwurf zufolge soll unter anderem der Grundfreibetrag im Jahr 2027 um 216 Euro von 12 348 auf 12 564 Euro und im Jahr 2028 auf 12 900 Euro steigen. Der Arbeitnehmerpauschbetrag soll um 200 Euro von 1 230 auf 1 430 Euro steigen. Auch Erhöhungen von Kindergeld und Kinderfreibeträgen sind vorgesehen. Das monatliche Kindergeld je Kind erhöht sich demnach von 259 auf 267 Euro im Jahr 2027 und auf 272 Euro im Jahr 2028. Die Kinderfreibeträge pro Kind steigen von 9 756 Euro im Jahr 2026 auf 10 056 Euro im Jahr 2027 und auf 10 236 Euro im Jahr 2028. Der Kinderfreibetrag setzt sich aus dem eigentlichen Kinderfreibetrag für das Existenzminimum und dem Freibetrag für den Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf zusammen. Angehoben wird darüber hinaus auch der Betrag, ab dem der Spitzensteuersatz von 42 Prozent einsetzt: Statt wie bisher ab 69 879 soll der Spitzensteuersatz dann erst ab 70 600 Euro erhoben werden. Dadurch wird die zweite Progressionskurve im Steuertarif leicht abgeflacht. Für Sonn- und Feiertagszuschläge soll der bei der Berechnung des steuerfreien Zuschlags maximal berücksichtigte Grundlohn je Stunde von 50 auf 75 Euro steigen. Für Nachtarbeit bleibt die Grenze von 50 Euro bestehen. Zur teilweisen Gegenfinanzierung sind unter anderem folgende Änderungen vorgesehen: Beim sogenannten Handwerkerbonus werden der Anteil der begünstigten Arbeitskosten von 20 auf 15 Prozent und der Höchstbetrag der Steuerermäßigung von 1 200 Euro auf 900 Euro gesenkt. Bei Minijobs soll der einheitliche Pauschsteuersatz von zwei auf fünf Prozent steigen. Dadurch verteuert sich die pauschale Besteuerung für Arbeitgeber. Der Steuersatz von 45 Prozent soll bereits ab einem zu versteuernden Einkommen von 250 000 Euro gelten. Ab 280 000 Euro ist ein Steuersatz von 47 Prozent vorgesehen. ▶ © hwo/imageBROKER - stock.adobe.com AKTUELL 9 dbb magazin | Oktober 2026

Entlastungen greifen zu kurz Die Anhebung des Grundfreibetrags begrüßt der dbb grundsätzlich, kritisiert aber, dass die Bundesregierung damit lediglich ihrer Pflicht nachkommt, das Existenzminimum freizustellen. Ähnliches gilt für die Anhebung des Kindergeldes und die Erhöhung der Kinderfreibeträge. Auch die deutliche Anhebung des Arbeitnehmerpauschbetrags um 200 Euro bewertet der dbb positiv. Einen Widerspruch sieht der dbb beim Spitzensteuersatz. Während dieser in den 1950er-Jahren erst beim 20-fachen des Durchschnittseinkommens griff, setzt er heute bereits beim Doppelten ein und erfasst damit nicht mehr nur Spitzenverdienende, sondern auch gut ausgebildete Fachkräfte. Vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels und des demografischen Wandels könnte dies nach Auffassung des dbb etwa die Bereitschaft der Beschäftigten zu Mehrarbeit verringern. Das steht in deutlichem Widerspruch zur Agenda der Bundesregierung, Arbeit wieder attraktiver zu machen. In diesem Zusammenhang greift auch die Neuregelung der Sonn-, Feiertags- und Nachtzuschläge zu kurz. Von der Erhöhung profitieren nur Beschäftigte mit einem Grundlohn zwischen 50 und 75 Euro pro Stunde; Krankenschwestern und andere Pflegekräfte gehen in der Regel leer aus. Stattdessen sollten die gezahlten Zuschläge vollständig steuerfrei sein. Kritisch ist zudem, dass der für die Bemessung des steuerfreien Nachtarbeitszuschlags maßgebliche Grundlohn unverändert bleibt. Arbeitsmediziner betrachten Nachtarbeit als die gesundheitsschädlichste Form der Arbeit zu ungünstigen Zeiten. Kalte Progression bleibt Problem Weiterhin gleicht der Gesetzentwurf die sogenannte kalte Progression – also die schleichende Steuererhöhung, bei der eine Gehaltserhöhung komplett von der Inflation aufgefressen wird, der höhere nominale Verdienst aber zu einem prozentual höheren Steuersatz führt – nicht vollständig aus. Anders als in den vergangenen Jahren ist die Anpassung der Tarifeckwerte an die erwartete Inflationsrate ab 2027 – die sogenannte Rechtsverschiebung – gar nicht oder nur teilweise vorgesehen. Die Erhöhung des Grundfreibetrags und die Abflachung der zweiten Progressionszone genügen dafür nach der Auffassung des dbb nicht. Zwar gibt es bislang keinen automatischen Mechanismus zum Ausgleich der kalten Progression. Dennoch haben die jeweiligen Bundesregierungen die Tarife in den vergangenen elf Jahren regelmäßig angepasst. Der aktuelle Gesetzentwurf bricht daher mit der bisherigen Vorgehensweise. Der Ausgleich der kalten Progression ist kein Geschenk an die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, sondern verhindert lediglich ungerechtfertigte staatliche Mehreinnahmen. Der fehlende Ausgleich steht dem im Entwurf genannten Ziel entgegen, das Arbeitskräfte- und Wachstumspotenzial zu stärken. Der dbb fordert die Bundesregierung auf, den Gesetzentwurf im weiteren parlamentarischen Verfahren nachzubessern. Zudem bleibt der Entwurf bei der dringend erforderlichen Vereinfachung des Steuersystems weitgehend hinter den Erwartungen zurück. Zwar hat sich jede Bundesregierung dieses Ziel auf die Fahnen geschrieben, die Einkommensteuer ist im Laufe der Jahre jedoch immer komplexer geworden. rh TIPP: 8% Mitgliedsvorteil Für dbb-Mitglieder und ihre Angehörigen Willkommen im dbb vorteilsClub! Dank Mitgliedschaft attraktive und lohnende Angebote für dich. Shopping- und Erlebnisrabatte von 1500+ namhaften Anbietern Newsletter: Keine Mitgliedervorteile verpassen dbb autoabo: Das flexible Mobilitätskonzept LOEWE EXKLUSIVE VORTEILE WECHSELPILOT NEU IM CLUB Starker Sound und klares Design Zeitlos elegante TopTechnik für dein Zuhause: Lautsprecher, Radios, Soundbars und der We. BEAM Projektor – entwickelt in Deutschland. 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INTERVIEW Achim Brötel, Präsident des Deutschen Landkreistages „Man will die Stimme der Praxis gar nicht mehr hören“ Sanierungsstau bei Schulen und Infrastruktur, Sparen bei Freibädern und Kultur, dazu explodierende Kosten: Die Finanzlage der Städte, Landkreise und Gemeinden sei desaströs, beklagt Achim Brötel, Präsident des Deutschen Landkreistages. Mit der Bundespolitik geht er hart ins Gericht – und fordert eine Kehrtwende. Blick aus dem Fenster, der Tiergarten in Berlin, über den Baumkronen thront die Kuppel des Bundestags: „Wir sehen zwar die Politik, aber leider sieht die Politik uns umgekehrt offenbar nicht“, sagt Achim Brötel. Seit 2005 ist der CDU-Kommunalpolitiker Landrat des Neckar-OdenwaldKreises, östlich von Heidelberg. 2024 wählte ihn die Mitgliederversammlung des Deutschen Landkreistages (DLT) zu ihrem Präsidenten. In dieser Funktion vertritt Brötel im politischen Berlin die Interessen der Kommunen in Deutschland. Vieles liegt aus seiner Sicht im Argen. Herr Brötel, die Landkreise spielen bei der Daseinsvorsorge eine Schlüsselrolle. Sie organisieren den öffentlichen Nahverkehr, halten Straßen instand und stemmen Sozialausgaben. Wie gut gelingt das aktuell im Neckar-Odenwald-Kreis? Inzwischen blicke ich auf 28 Jahre im kommunalen Wahlamt zurück. So desaströs wie momentan habe ich die Kommunalfinanzen noch nie erlebt. Wir müssen schauen, wie wir kommunale Pflichtaufgaben überhaupt noch sichern können. Gleichzeitig dürfen wir die freiwilligen Leistungen, also etwa für Schwimmbäder oder Kultur, nicht einfach wegrationalisieren. Wir wollen den Menschen weiterhin Angebote machen, denn nur so gestalten wir die Kommunen liebenswert und lebenswert. Und: Nur so sichern wir kulturelle und gesellschaftliche Teilhabe. Wo wären Einsparungen aus Ihrer Sicht besonders schmerzhaft? Fatal wäre, wenn wir eines unserer Krankenhäuser schließen müssten. Distanzen sind im ländlichen Raum ein großes Thema, das Emotionen gerade mit Blick auf medizinische Notfälle weckt. Die Menschen brauchen eine intakte Gesundheitsversorgung in ihrer Nähe. Schauen wir auf die gesamte Republik: Klar, abhängig vom Ort haben die Probleme unterschiedliche Ausprägungen. Aber was sind Negativtrends, die alle Landkreise betreffen? Tatsächlich würde ich da widersprechen. Wir befinden uns an einem Punkt, an dem Differenzierungen nicht mehr sinnvoll sind. Egal ob im Norden, Süden, Osten oder Westen: Die Herausforderungen bei der Daseinsvorsorge und der Gewährleistung des Sozialstaates vor Ort sind überall dieselben. Die finanzielle Lage ist überall genauso katastrophal. Für dieses Jahr rechnen Sie damit, dass Landkreise und Städte ein Defizit von 30 Milliarden Euro einfahren; in den vergangenen Jahren sah es ähnlich aus. Die Gesamtverschuldung liegt aktuell bei 200 Milliarden Euro. Kommunale Haushalte finanzieren sich unter anderem über Ausgleichsmechanismen – sogenannte Schlüsselzuweisungen der Länder – sowie Gebühren und Steuern. Aktuell erhalten sie zwei Prozent der Mehrwertsteuer und 15 Prozent der Einkommensteuer. Sind das Stellschrauben, an denen die Politik drehen muss? Definitiv! Um die Dimensionen zu verdeutlichen: 30 Milliarden Euro Defizit entsprechen zehn Umsatzsteuerpunkten. Vor allem brauchen wir eine sofortige Überbrückungshilfe, und zwar in Höhe des Defizits. Das würde uns rasch unsere HandlungsfähigDer Tag, an dem wir wieder keine Kredite mehr bekommen, rückt näher. 12 FOKUS dbb magazin | Oktober 2026

keit zurückgeben, wenn auch nur vorübergehend. Wir befinden uns aktuell in einer Situation, in der wir die Gekniffenen sind. Ein Grund dafür ist, dass der Gesetzgeber uns in den vergangenen Jahren mit immer mehr Aufgaben belastet hat. Wir sind verpflichtet, diese Aufgaben auszuführen. Ob sie uns passen oder nicht, spielt keine Rolle. Das Tragische: Wir werden nicht einmal mehr ordnungsgemäß dazu angehört. Dabei ist der Bund verpflichtet, die kommunalen Spitzenverbände im Rahmen einer angemessenen Frist, in der Regel vier Wochen, zu Gesetzesvorhaben zu befragen. Die Anhörungsfristen von mitunter nur zwei bis drei Tagen sind inzwischen aber nur noch eine Farce. Man will die Stimme der Praxis gar nicht mehr hören. Und das Allerschlimmste ist: Wir müssen die Gesetze nicht nur ausführen, sondern auch bezahlen – da wird es dann wirklich unanständig. Wer bestellt, soll auch bezahlen: Ab 1. Oktober 2026 übernimmt die Bundesregierung 80 Prozent der Mehrkosten, die Städten und Landkreisen durch Bundesgesetze entstehen. Ein Paradigmenwechsel? Mein bayerischer Präsidentenkollege beschreibt das so: Ich gehe mit meinen zehn besten Freunden in den Biergarten. Was ich bisher bestellt habe, habe ich noch nie bezahlt. Und jetzt sage ich: Alles, was ich künftig bestelle, zahle ich ab dem 1. Oktober – aber auch nur zu 80 Prozent und erst ab der zehnten Maß. Die Reaktion des Kellners erklärt sich von selbst. Klar, die Zusage der Bundesregierung ist ein Schritt in die richtige Richtung. Allerdings gilt sie erst ab einer Schwelle von 200 Millionen Euro Mehrkosten und lässt sämtliche Bestandsgesetze außen vor. Mit einem Zukunftspakt für die Finanzierung der Kommunen, von dem im Koalitionsvertrag die Rede ist, hat das nichts zu tun. Die Probleme bleiben uns. Also müssen kommunale Kassenkredite weiterhin die Löcher stopfen. Sie erschweren langfristige Planungen; außerdem fallen Zinsen an. Kredite dürfen wir nur für Investitionen und Umschuldungen aufnehmen. Vor zehn Jahren hatten wir bei den Kassenkrediten bereits eine Krisensituation. Die Banken haben gesagt: Es gibt nichts mehr. Daraufhin haben die Länder viel Geld zur Entschuldung beigesteuert. Aktuell steigt die Verschuldung aber wieder stark an. Der Tag, an dem wir wieder keine Kredite mehr bekommen, rückt näher. Die Banken könnten uns zunehmend als Klumpenrisiko sehen. Ein großer Kostenfaktor ist die Pflege: Sie haben einmal gesagt, dass die Kommunen die zweite Pflegekasse sind. Warum? Weil die gesetzliche Pflegeversicherung nur eine Teilkaskoversicherung ist: Sie steuert für Pflegebedürftige nur einen bestimmten Betrag bei. Was übrig bleibt, zahlen die Betroffenen selbst oder ihre Angehörigen. Und wenn sie das nicht können, müssen die Kommunen einspringen. Das kommt immer häufiger vor, weil die Kosten in den Pflegeheimen steigen und die Gesellschaft altert. Inzwischen steht mehr als jede dritte pflegebedürftige Person auf dem Ticket der Kommunen, die 2025 bundesweit sechs Milliarden Euro zur Pflege beigesteuert haben. Das Defizit der Pflegekassen liegt derzeit bei 4,4 Milliarden Euro – die Kommunen bringen damit mehr als die Summe dieser Schieflage auf, Tendenz steigend … Angesichts leerer Kassen stellt sich die Frage, was der Staat noch bezahlen soll. An einer umfassenden Aufgabenkritik führt kein Weg vorbei. Wo muss man Ihrer Meinung nach ansetzen? Wo wir gerade bei der Pflege waren: Der Staat muss denen helfen, die sich nicht selbst helfen können. Das steht außer Frage. Aber es ist nicht seine Aufgabe, Erbschaftserwartungen zu schützen. Das Schonvermögen für unterhaltspflichtige Angehörige von Pflegebedürftigen liegt aktuell bei einem Bruttoeinkommen von 100 000 Euro im Jahr. Nur wer mehr verdient, muss zahlen. Diese Grenze muss man deutlich absenken. Außerdem müssen wir Ballast abwerfen: Es gibt unzählige Berichts- und Dokumentationspflichten, die wir einfach nicht brauchen. Viel besser wäre es, komplizierte Förderverfahren abzuschaffen und das Geld direkt in die finanzielle Grundversorgung der Kommunen zu stecken. Völlig absurd ist zum Beispiel die praktische Umsetzung des – kompliziertes Wort – Einwegkunststofffondsgesetzes. An sich ist es ein kluger Gedanke, den Aufwand der Kommunen bei der Beseitigung von Plastikmüll zu kompensieren. Alle Hersteller von Kunststoffprodukten zahlen in den Fonds ein. Aber um Geld zu bekommen, müssen die Kommunen genau angeben, wie groß die gereinigte Fläche ist und wie oft Mülleimer geleert werden. Warum bekommen wir so etwas nicht einfach pauschal nach der Einwohnerzahl? In Deutschland braucht man für alles eine Doktorarbeit. Fiktives Beispiel: Wenn ich 100 Euro aufwenden muss, um 100 Euro Zuschuss zu bekommen, spare ich mir doch den Verwaltungsaufwand. Das Ziel kann ja nicht sein, dass wir uns mit uns selbst beschäftigen. Entsprechend sehe ich auch viel Potenzial im Backoffice, also in Bereichen, von denen die Bürgerinnen und Bürger nicht direkt etwas mitbekommen. Nicht jedes Rathaus muss eine eigene Personalabteilung haben. Und nicht jedes Standesamt braucht Sachverständige für alle hochkomplexen Sonderfälle, die sich in der globalisierten Welt immer häufiger Man muss die Beschäftigten aus der Praxis einbeziehen. © Jan Brenner (2) FOKUS 13 dbb magazin | Oktober 2026

ergeben. Ich bin überzeugt: Da lassen sich Kräfte bündeln, ohne dass wir Gebietsreformen brauchen. Auch mehr Digitalisierung soll für Entlastung sorgen. Worauf kommt es an? Ich setze große Hoffnungen in das neue Ministerium für Digitales und Staatsmodernisierung. Das mag jetzt aus dem Mund eines Kommunalvertreters ungewohnt klingen, aber wir brauchen wirklich mehr einheitliche IT-Lösungen top-down! Die Erfahrung zeigt, dass uns Insellösungen nicht weiterbringen. Davon haben wir zu viele. Voraussetzung ist aber natürlich, dass top-down in der Praxis auch funktioniert. Man muss bereit sein, auf den Rat der Kommunen zu hören. Man muss die Beschäftigten aus der Praxis einbeziehen. Deshalb ist es so wichtig, dass ein Austausch zwischen Bund und Kommunen stattfindet. Und ich warne ausdrücklich davor, die Dinge übers Knie zu brechen: Ein abschreckendes Beispiel ist die Wohngeldreform, die die Ampelregierung im Dezember 2022 beschlossen hat. Bereits zum Jahreswechsel sollten die Änderungen in Kraft treten. Es war klar, dass sich der Kreis der Berechtigten deutlich vergrößern würde. Und es war genauso klar, dass es innerhalb so kurzer Zeit nicht gelingen würde, für ausreichend Personal zu sorgen und IT-Lösungen zu schaffen. Natürlich hat nichts funktioniert. So treibt man die Menschen auch in die Staatsverdrossenheit. Laut aktueller Bürgerbefragung des dbb glauben nur noch 17 Prozent, dass der Staat seinen Aufgaben gewachsen ist. Mich würde interessieren, was mit „dem Staat“ genau gemeint ist – denn ich glaube, dass das Vertrauen in die Kommunen deutlich stärker ist als in den Bund und die Länder. Kitas, Schulen, Verwaltungsdienstleistungen: Die Bürgerinnen und Bürger erleben den Staat nicht im Bundestag und Kanzleramt, nicht in Landtagen und Staatskanzleien. Sie erleben ihn in den Rathäusern und Landratsämtern. Starke Kommunen sind nicht zuletzt ein Garant für den demokratischen Rechtsstaat. Deshalb kann ich nur dafür werben, die Kommunen besser auszustatten, insbesondere vor dem Hintergrund der Wahlergebnisse in Sachsen-Anhalt. Ein weiteres Problem, das auch für die Gewerkschaften eine immer größere Rolle spielt, ist verbale und schlimmstenfalls auch körperliche Gewalt gegen Beschäftigte des öffentlichen Dienstes. Welche Erfahrungen machen Sie in Ihrem Landkreis? Das ist ein wichtiges Thema, das uns stark zusetzt, besonders im Jugendamt, aber etwa auch im Ausländerrecht. Es gibt kaum noch eine Scheidung, die zwischen den Eltern halbwegs einvernehmlich abläuft. Dass Emotionen im Raum stehen, ist nachvollziehbar, aber es kommt immer häufiger auch zu Aggressionen, die sich gegen die Kolleginnen und Kollegen richten. Aktuell beschäftigt uns eine ganz konkrete Morddrohung gegen eine Kollegin, die wir sehr ernst nehmen. Aber auch die Situation in anderen Bereichen ist besorgniserregend: Die Menschen lassen ihren Frust beim Bus- und Bahnpersonal aus, das weiß Gott nichts dafür kann. Über die Ursachen kann man viel philosophieren. Meiner Meinung nach spielen soziale Medien eine große Rolle, weil sie Biotope der Respektlosigkeit sind. Die Grenze des Sagbaren wird in der Anonymität des Netzes immer weiter verschoben. Aus Worten werden irgendwann dann Taten. Respekt hat vor allem etwas damit zu tun, was ganz vorn im Grundgesetz steht: Die Würde des Menschen ist unantastbar. Egal ob alt oder jung, welcher Nationalität oder sonstiger Orientierung. Ich würde mir aber auch wünschen, dass die Justiz da härter durchgreift. Denn zu viel Liberalität beim Ehrenschutz führt zum Gegenteil. Was würden Sie Ihren Kolleginnen und Kollegen in den Landkreisen, die unter den schwierigen Bedingungen arbeiten müssen, mit auf den Weg geben? Und was der Bundespolitik? Letztlich sind wir in der Kommunalpolitik alle gewählt worden, um das Beste für die Menschen herauszuholen. Dafür müssen wir arbeiten und kämpfen. Der Bundespolitik sage ich: Der Grund für all die Berichts- und Dokumentationspflichten ist doch, dass man uns generell misstraut. Legt die Detailverliebtheit und das Mikromanagement ab. Vertraut wieder mehr auf die Kommunen vor Ort. Das ist der richtige Weg. Die Fragen stellte Christoph Dierking. _ Starke Kommunen sind nicht zuletzt ein Garant für den demokratischen Rechtsstaat. © mojolo - stock.adobe.com Marktplatz und Altes Rathaus von Mosbach am Neckar im Odenwald, dem Heimatkreis von Achim Brötel. 14 FOKUS dbb magazin | Oktober 2026

DOSSIER Kommunale Finanzen Im Sog des Defizits Die kommunalen Spitzenverbände schlagen Alarm. Städte, Landkreise und Gemeinden sind mit Defiziten in Milliardenhöhe kaum noch handlungsfähig. Der Deutsche Städtetag, der Deutsche Landkreistag und der Deutsche Städte- und Gemeindebund fordern von Bund und Ländern ein schnelles und entschiedenes Handeln gegen die kommunale Finanzkrise. Ansonsten drohe der Kollaps. Die drei kommunalen Spitzenverbände haben am 22. Juni 2026 in Berlin vor der Bundespressekonferenz Prognosedaten zur kommunalen Finanzlage vorgestellt, die es in sich haben. „Wir können es nicht mehr anders sagen: Die kommunalen Haushalte kollabieren – und zwar fast überall. Es trifft Kommunen im Norden wie im Süden, im Westen wie im Osten, auch wirtschaftsstarke Gebiete. Das zweite Jahr in Folge werden die Städte, Landkreise und Gemeinden mit einem Defizit von 30 Milliarden Euro abschließen. Und das ohne eigenes Verschulden. Die Sozialausgaben, auf die wir selbst praktisch keinen Einfluss haben, laufen uns davon.“ Die Präsidenten der kommunalen Spitzenverbände, Oberbürgermeister Burkhard Jung (Deutscher Städtetag), Landrat Dr. Achim Brötel (Deutscher Landkreistag) und Bürgermeister Ralph Spiegler (Deutscher Städte- und Gemeindebund), sind sich einig: Die finanzielle Situation der Kommunen wird sich ohne ein entschlossenes Eingreifen des Bundes und der Länder nicht bessern. Ihre aktuelle Finanzprognose geht für 2026 von einem Defizit der kommunalen Haushalte von 29,7 Milliarden Euro aus. Auch in den folgenden Jahren bis 2029 wird das jährliche Defizit bei etwa 30 Milliarden Euro verharren und sich auf rund 120 Milliarden summieren. Bereits 2025 mussten die Kommunen allein in ihren Kernhaushalten ein Defizit von 29,4 Milliarden Euro schultern. 120 Milliarden Euro neue Schulden „Jedes Jahr 30 Milliarden Defizit obendrauf, das darf nicht das neue Normal werden“, warnen die Präsidenten der Spitzenverbände. Die Schuldensituation habe katastrophale Konsequenzen, weil sämtliche finanziellen Reserven der Kommunen in den vergangenen drei Jahren aufgebraucht worden seien. Das Defizit übersetze sich nahezu eins zu eins in neue kommunale Schulden. Nicht nur die Kassenkredite werden demnach bis 2029 um mehr als 100 Milliarden Euro steigen. Auch die kommunalen Zinsausgaben werden den Prognosen zufolge von 3,7 Milliarden im Jahr 2025 auf 8,8 Milliarden Euro im Jahr 2029 ansteigen. „Wir befinden uns landauf, landab am Beginn einer Abwärtsspirale, die der Bund und die Länder endlich beenden müssen.“ Das werde dazu führen, dass die Kommunen künftig lediglich ihren Pflichtaufgaben nachkommen könnten, „und selbst das nur unter Aufnahme neuer Schulden. Freiwillige Aufgaben und Investitionen würden dann dem Rotstift zum Opfer fallen: Weniger Busse und Bahnen, geschlossene Bäder, weniger Jugendangebote, unsanierte Schulen, schlechtere Krankenhausversorgung, längere Wartezeiten in Ämtern, schlechter gepflegte Parks und Spielplätze, kaputte Straßen, weniger Kultur, weniger Geld für Feuerwehr, Jugendclubs und vieles mehr“, prognostizieren Jung, Dr. Brötel und Spiegler. Die sich aufbauende Bugwelle an Schulden drohe, die kommunale Handlungsfähigkeit am Ende komplett auszuschalten. Das 500-Milliarden-Sondervermögen des Bundes für Infrastruktur und Klimaanpassung sei keine Lösung für die kommunale Finanzkrise, denn es habe keinerlei Effekt auf das strukturelle Minus der kommunalen Kernhaushalte. © lemmiu - stock.adobe.com FOKUS 15 dbb magazin | Oktober 2026

Sparen allein werde die Situation nicht entspannen, denn neue gesetzliche Verpflichtungen und steigende Personalkosten überstiegen die kommunalen Einnahmen, so die weitere Analyse. Ein zusätzlicher Prozentpunkt Wirtschaftswachstum brächte den Kommunen nur etwa zwei Milliarden Euro zusätzliche Steuereinnahmen. Notwendig sei eine Soforthilfe von Bund und Ländern in Höhe von 30 Milliarden Euro, damit Städte, Landkreise und Gemeinden nicht gezwungen seien, weitere Schulden aufzunehmen, Leistungen zurückzufahren und mühsam aufgebaute soziale Infrastruktur vor Ort kaputtzusparen. Weiter seien strukturelle Reformen im Sozialbereich notwendig. „Wenn diese Reformen wirken, kann die Soforthilfe zurückgefahren werden. Städte, Landkreise und Gemeinden leisten mehr als ein Viertel der staatlichen Ausgaben, erhalten aber nur ein Siebtel der staatlichen Einnahmen. Deshalb müssen sie vor allem von den ständig steigenden Sozialausgaben entlastet werden. Hier sind entschlossene Reformschritte des Bundesgesetzgebers notwendig“, so die Präsidenten, die darüber hinaus fordern, alle Aufgaben, die Bund und Länder den Kommunen übertragen, ausreichend zu finanzieren. Investitionen trotz Schulden Trotz der enormen Schulden rechnen die Kommunen in Deutschland damit, 2026 deutlich mehr in ihre Infrastruktur zu investieren. Das geht aus der jährlichen Befragung zum KfW-Kommunalpanel hervor. Das Kommunalpanel der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) beruht auf einer Befragung der Kämmereien in Städten und Gemeinden mit mehr als 2 000 Einwohnern sowie aller Landkreise. Die jährliche Umfrage und die bundesweit repräsentative Hochrechnung werden seit 2009 im Auftrag der KfW durch das Deutsche Institut für Urbanistik (Difu) durchgeführt. Dort gaben die Befragten an, mit Sachinvestitionen von rund 50 Milliarden Euro zu planen. Der größte Anteil davon soll in Schulen fließen (27 Prozent), gefolgt von Straßen und Verkehrsinfrastruktur (23 Prozent) und dem Brand- und Katastrophenschutz (zehn Prozent). Im vergangenen Haushaltsjahr 2025 hatten die Kommunen noch mit deutlich weniger, nämlich mit 44 Milliarden Euro, geplant. Der Anstieg um 14,8 Prozent liegt um einiges über der durchschnittlichen Veränderung der Planinvestitionen von 4,2 Prozent in den Jahren 2019 bis 2025. „Es liegt nahe, den enormen Sprung von 2025 auf 2026 mit den Erwartungen der Kommunen an das Sondervermögen zu erklären“, sagt Dr. Dirk Schumacher, Chefvolkswirt der KfW. Es bleibe allerdings abzuwarten, inwieweit die geplanten Investitionen letztlich realisiert werden, denn erfahrungsgemäß würden weniger Vorhaben umgesetzt als geplant und somit nur rund zwei Drittel des avisierten Volumens verausgabt. „Die Lücke zwischen geplanten und realisierten Investitionen ist ein inzwischen gut dokumentiertes Phänomen. Grund dafür sind auch nicht finanzielle Investitionshindernisse, die Vorhaben verzögern oder komplett verhindern. Solche Hemmnisse sind beispielsweise aufwendige Genehmigungs- und Vergabeverfahren, umfangreiche baurechtliche Anforderungen und Personalmangel in den Bauverwaltungen. Es ist gut, dass die Bundesregierung dabei ist, einige dieser Hemmnisse aus dem Weg zu räumen“, erklärt Schumacher. Infrastruktur läuft auf Verschleiß Auch laut KfW hat sich die finanzielle Lage der Kommunen in den vergangenen Jahren immer weiter verschärft. Das Kommunalpanel sieht den wahrgenommenen Investitionsrückstand inzwischen bei 231,2 Milliarden Euro, einem Rekordwert. Das sind © lemmiu - stock.adobe.com Der Investitionsrückstand im kommunalen Straßenbau liegt bei 53,7 Milliarden Euro. Schulen stehen ganz oben auf der Investitionsliste. © Tilo Grellmann - stock.adobe.com © sh99 - stock.adobe.com 16 FOKUS dbb magazin | Oktober 2026

15,5 Milliarden Euro oder 7,2 Prozent mehr als ein Jahr zuvor. Seit 2018 ist der nominale Investitionsrückstand bei den Kommunen um 67 Prozent angestiegen, real verbleibt ein Zuwachs um sieben Prozent. Die größten Rückstände bestehen weiterhin in der Schulinfrastruktur (68,9 Milliarden Euro) sowie bei den Straßen (53,7 Milliarden). Allerdings gab es hier zuletzt nur noch geringe Zuwächse. Auffällig hingegen ist der Anstieg der Rückstände, die die Kämmereien in den Bereichen Sportstätten (plus 6,0 Milliarden), Katastrophenschutz (plus 3,2 Milliarden) und Verwaltungsgebäude (plus 2,8 Milliarden) ausmachen. Besorgniserregend ist laut KfW, dass viele Kommunen sich nicht mehr in der Lage sehen, den laufenden Unterhalt ihrer Infrastruktur zu gewährleisten. Besonders gravierend ist das im Straßen- und Verkehrsbereich, wo 30 Prozent der Kommunen angeben, den Unterhalt gar nicht oder nur in geringem Umfang gewährleisten zu können. Mitunter werden dann Schlaglöcher oder Aufwölbungen einer Straße nicht beseitigt. Besonders in Ostdeutschland sehen sich Kämmereien in einer Notlage. Dort gaben 47 Prozent an, den Unterhalt ihrer Verkehrsinfrastruktur nicht oder nur in geringem Umfang sicherstellen zu können. Sondervermögen kein Allheilmittel Mit Blick in die Zukunft gehen aktuell nur rund 23 Prozent der Kommunen davon aus, dass der von ihnen wahrgenommene Investitionsrückstand in den kommenden Jahren geringer werden wird. Mit 42 Prozent der befragten Kämmereien rechnen deutlich mehr Kommunen mit einem weiteren Aufwuchs. 36 Prozent gehen davon aus, dass sich am gegenwärtigen Niveau des Rückstands nichts verändern wird. In einem Schwerpunktthema hat sich das aktuelle KfW-Kommunalpanel den kommunalen Beteiligungsunternehmen gewidmet. Rund zwei Drittel der Kommunen gaben an, über eine Beteiligung in den Bereichen Wasser- oder Energieversorgung zu verfügen. Etwas mehr als die Hälfte der Kommunen haben eine Beteiligung im Bereich Wohnen, 48 Prozent besitzen Sport- oder Bäderbetriebe, ebenfalls 48 Prozent sind am ÖPNV beteiligt sowie 45 Prozent an Abfallbetrieben. Die Tragfähigkeit der öffentlichen Unternehmen mit kommunalen Beteiligungen unterscheidet sich deutlich nach Bereichen: 97 Prozent der Energieunternehmen tragen sich selbst, 51 Prozent haben zuletzt Gewinne an den Kernhaushalt abgeführt. Bei den Wasserversorgern führten immer noch 27 Prozent Geld an die Kommune ab, bei Wohnungsunternehmen 23 Prozent. Demgegenüber mussten 61 Prozent der Kommunen mit Kulturbeteiligungen Verluste ausgleichen, im Sportbereich und beim ÖPNV war dies in 60 Prozent beziehungsweise 52 Prozent der Fälle notwendig. Die Kommunen unterstützen die kommunalen Ver- und Entsorgungsunternehmen insbesondere durch Bürgschaften und durch den Verzicht auf Gewinnausschüttungen. Da die Wärmewende und Klimatransformation Investitionen in einem Ausmaß benötigen, das von den Stadtwerken allein nicht finanziert werden kann, dürfte Fremdfinanzierung hier zukünftig eine größere Rolle zukommen. „Die kommunale Finanzlage hat sich weiter spürbar verschlechtert, die Stimmung in den Kämmereien ist gedrückt“, attestiert Schumacher und sieht auch strukturellen Reformbedarf. „Das Sondervermögen kann eine stabilisierende Wirkung auf die kommunale Investitionstätigkeit haben. Das wird aber nicht ausreichen, um die Haushaltslage wieder zu drehen. Es bedarf struktureller Reformen, damit die finanzielle Ausstattung wieder zu den kommunalen Aufgaben passt. Eine Möglichkeit, die Situation der Kommunen zu verbessern, wäre es, die Verteilung der Steuereinnahmen zwischen Bund, Ländern und Kommunen anzupassen.“ br © KfW-Kommunalpanel 2026 Nur 27 Prozent der kommunalen Wasserversorger führen Geld an die Kommune ab. © APchanel - stock.adobe.com FOKUS 17 dbb magazin | Oktober 2026

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