dbb magazin 10/2026

keit zurückgeben, wenn auch nur vorübergehend. Wir befinden uns aktuell in einer Situation, in der wir die Gekniffenen sind. Ein Grund dafür ist, dass der Gesetzgeber uns in den vergangenen Jahren mit immer mehr Aufgaben belastet hat. Wir sind verpflichtet, diese Aufgaben auszuführen. Ob sie uns passen oder nicht, spielt keine Rolle. Das Tragische: Wir werden nicht einmal mehr ordnungsgemäß dazu angehört. Dabei ist der Bund verpflichtet, die kommunalen Spitzenverbände im Rahmen einer angemessenen Frist, in der Regel vier Wochen, zu Gesetzesvorhaben zu befragen. Die Anhörungsfristen von mitunter nur zwei bis drei Tagen sind inzwischen aber nur noch eine Farce. Man will die Stimme der Praxis gar nicht mehr hören. Und das Allerschlimmste ist: Wir müssen die Gesetze nicht nur ausführen, sondern auch bezahlen – da wird es dann wirklich unanständig. Wer bestellt, soll auch bezahlen: Ab 1. Oktober 2026 übernimmt die Bundesregierung 80 Prozent der Mehrkosten, die Städten und Landkreisen durch Bundesgesetze entstehen. Ein Paradigmenwechsel? Mein bayerischer Präsidentenkollege beschreibt das so: Ich gehe mit meinen zehn besten Freunden in den Biergarten. Was ich bisher bestellt habe, habe ich noch nie bezahlt. Und jetzt sage ich: Alles, was ich künftig bestelle, zahle ich ab dem 1. Oktober – aber auch nur zu 80 Prozent und erst ab der zehnten Maß. Die Reaktion des Kellners erklärt sich von selbst. Klar, die Zusage der Bundesregierung ist ein Schritt in die richtige Richtung. Allerdings gilt sie erst ab einer Schwelle von 200 Millionen Euro Mehrkosten und lässt sämtliche Bestandsgesetze außen vor. Mit einem Zukunftspakt für die Finanzierung der Kommunen, von dem im Koalitionsvertrag die Rede ist, hat das nichts zu tun. Die Probleme bleiben uns. Also müssen kommunale Kassenkredite weiterhin die Löcher stopfen. Sie erschweren langfristige Planungen; außerdem fallen Zinsen an. Kredite dürfen wir nur für Investitionen und Umschuldungen aufnehmen. Vor zehn Jahren hatten wir bei den Kassenkrediten bereits eine Krisensituation. Die Banken haben gesagt: Es gibt nichts mehr. Daraufhin haben die Länder viel Geld zur Entschuldung beigesteuert. Aktuell steigt die Verschuldung aber wieder stark an. Der Tag, an dem wir wieder keine Kredite mehr bekommen, rückt näher. Die Banken könnten uns zunehmend als Klumpenrisiko sehen. Ein großer Kostenfaktor ist die Pflege: Sie haben einmal gesagt, dass die Kommunen die zweite Pflegekasse sind. Warum? Weil die gesetzliche Pflegeversicherung nur eine Teilkaskoversicherung ist: Sie steuert für Pflegebedürftige nur einen bestimmten Betrag bei. Was übrig bleibt, zahlen die Betroffenen selbst oder ihre Angehörigen. Und wenn sie das nicht können, müssen die Kommunen einspringen. Das kommt immer häufiger vor, weil die Kosten in den Pflegeheimen steigen und die Gesellschaft altert. Inzwischen steht mehr als jede dritte pflegebedürftige Person auf dem Ticket der Kommunen, die 2025 bundesweit sechs Milliarden Euro zur Pflege beigesteuert haben. Das Defizit der Pflegekassen liegt derzeit bei 4,4 Milliarden Euro – die Kommunen bringen damit mehr als die Summe dieser Schieflage auf, Tendenz steigend … Angesichts leerer Kassen stellt sich die Frage, was der Staat noch bezahlen soll. An einer umfassenden Aufgabenkritik führt kein Weg vorbei. Wo muss man Ihrer Meinung nach ansetzen? Wo wir gerade bei der Pflege waren: Der Staat muss denen helfen, die sich nicht selbst helfen können. Das steht außer Frage. Aber es ist nicht seine Aufgabe, Erbschaftserwartungen zu schützen. Das Schonvermögen für unterhaltspflichtige Angehörige von Pflegebedürftigen liegt aktuell bei einem Bruttoeinkommen von 100 000 Euro im Jahr. Nur wer mehr verdient, muss zahlen. Diese Grenze muss man deutlich absenken. Außerdem müssen wir Ballast abwerfen: Es gibt unzählige Berichts- und Dokumentationspflichten, die wir einfach nicht brauchen. Viel besser wäre es, komplizierte Förderverfahren abzuschaffen und das Geld direkt in die finanzielle Grundversorgung der Kommunen zu stecken. Völlig absurd ist zum Beispiel die praktische Umsetzung des – kompliziertes Wort – Einwegkunststofffondsgesetzes. An sich ist es ein kluger Gedanke, den Aufwand der Kommunen bei der Beseitigung von Plastikmüll zu kompensieren. Alle Hersteller von Kunststoffprodukten zahlen in den Fonds ein. Aber um Geld zu bekommen, müssen die Kommunen genau angeben, wie groß die gereinigte Fläche ist und wie oft Mülleimer geleert werden. Warum bekommen wir so etwas nicht einfach pauschal nach der Einwohnerzahl? In Deutschland braucht man für alles eine Doktorarbeit. Fiktives Beispiel: Wenn ich 100 Euro aufwenden muss, um 100 Euro Zuschuss zu bekommen, spare ich mir doch den Verwaltungsaufwand. Das Ziel kann ja nicht sein, dass wir uns mit uns selbst beschäftigen. Entsprechend sehe ich auch viel Potenzial im Backoffice, also in Bereichen, von denen die Bürgerinnen und Bürger nicht direkt etwas mitbekommen. Nicht jedes Rathaus muss eine eigene Personalabteilung haben. Und nicht jedes Standesamt braucht Sachverständige für alle hochkomplexen Sonderfälle, die sich in der globalisierten Welt immer häufiger Man muss die Beschäftigten aus der Praxis einbeziehen. © Jan Brenner (2) FOKUS 13 dbb magazin | Oktober 2026

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