dbb magazin 10/2026

FINANZPOLITIK Einkommensteuerreformgesetz 2027 Das Steuersystem bleibt komplex Das Bundeskabinett hat den Entwurf des Einkommensteuerreformgesetzes 2027 am 2. September 2026 beschlossen. Die Reform soll zum 1. Januar 2027 in Kraft treten und ab dem Jahr 2028 ihre vollständige Wirkung entfalten. Entlastung dürfen vor allem Familien mit Kindern sowie Menschen mit geringen und mittleren Einkommen erwarten. Dem Gesetzentwurf zufolge soll unter anderem der Grundfreibetrag im Jahr 2027 um 216 Euro von 12 348 auf 12 564 Euro und im Jahr 2028 auf 12 900 Euro steigen. Der Arbeitnehmerpauschbetrag soll um 200 Euro von 1 230 auf 1 430 Euro steigen. Auch Erhöhungen von Kindergeld und Kinderfreibeträgen sind vorgesehen. Das monatliche Kindergeld je Kind erhöht sich demnach von 259 auf 267 Euro im Jahr 2027 und auf 272 Euro im Jahr 2028. Die Kinderfreibeträge pro Kind steigen von 9 756 Euro im Jahr 2026 auf 10 056 Euro im Jahr 2027 und auf 10 236 Euro im Jahr 2028. Der Kinderfreibetrag setzt sich aus dem eigentlichen Kinderfreibetrag für das Existenzminimum und dem Freibetrag für den Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf zusammen. Angehoben wird darüber hinaus auch der Betrag, ab dem der Spitzensteuersatz von 42 Prozent einsetzt: Statt wie bisher ab 69 879 soll der Spitzensteuersatz dann erst ab 70 600 Euro erhoben werden. Dadurch wird die zweite Progressionskurve im Steuertarif leicht abgeflacht. Für Sonn- und Feiertagszuschläge soll der bei der Berechnung des steuerfreien Zuschlags maximal berücksichtigte Grundlohn je Stunde von 50 auf 75 Euro steigen. Für Nachtarbeit bleibt die Grenze von 50 Euro bestehen. Zur teilweisen Gegenfinanzierung sind unter anderem folgende Änderungen vorgesehen: Beim sogenannten Handwerkerbonus werden der Anteil der begünstigten Arbeitskosten von 20 auf 15 Prozent und der Höchstbetrag der Steuerermäßigung von 1 200 Euro auf 900 Euro gesenkt. Bei Minijobs soll der einheitliche Pauschsteuersatz von zwei auf fünf Prozent steigen. Dadurch verteuert sich die pauschale Besteuerung für Arbeitgeber. Der Steuersatz von 45 Prozent soll bereits ab einem zu versteuernden Einkommen von 250 000 Euro gelten. Ab 280 000 Euro ist ein Steuersatz von 47 Prozent vorgesehen. ▶ © hwo/imageBROKER - stock.adobe.com AKTUELL 9 dbb magazin | Oktober 2026

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