dbb magazin 10/2026

Entlastungen greifen zu kurz Die Anhebung des Grundfreibetrags begrüßt der dbb grundsätzlich, kritisiert aber, dass die Bundesregierung damit lediglich ihrer Pflicht nachkommt, das Existenzminimum freizustellen. Ähnliches gilt für die Anhebung des Kindergeldes und die Erhöhung der Kinderfreibeträge. Auch die deutliche Anhebung des Arbeitnehmerpauschbetrags um 200 Euro bewertet der dbb positiv. Einen Widerspruch sieht der dbb beim Spitzensteuersatz. Während dieser in den 1950er-Jahren erst beim 20-fachen des Durchschnittseinkommens griff, setzt er heute bereits beim Doppelten ein und erfasst damit nicht mehr nur Spitzenverdienende, sondern auch gut ausgebildete Fachkräfte. Vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels und des demografischen Wandels könnte dies nach Auffassung des dbb etwa die Bereitschaft der Beschäftigten zu Mehrarbeit verringern. Das steht in deutlichem Widerspruch zur Agenda der Bundesregierung, Arbeit wieder attraktiver zu machen. In diesem Zusammenhang greift auch die Neuregelung der Sonn-, Feiertags- und Nachtzuschläge zu kurz. Von der Erhöhung profitieren nur Beschäftigte mit einem Grundlohn zwischen 50 und 75 Euro pro Stunde; Krankenschwestern und andere Pflegekräfte gehen in der Regel leer aus. Stattdessen sollten die gezahlten Zuschläge vollständig steuerfrei sein. Kritisch ist zudem, dass der für die Bemessung des steuerfreien Nachtarbeitszuschlags maßgebliche Grundlohn unverändert bleibt. Arbeitsmediziner betrachten Nachtarbeit als die gesundheitsschädlichste Form der Arbeit zu ungünstigen Zeiten. Kalte Progression bleibt Problem Weiterhin gleicht der Gesetzentwurf die sogenannte kalte Progression – also die schleichende Steuererhöhung, bei der eine Gehaltserhöhung komplett von der Inflation aufgefressen wird, der höhere nominale Verdienst aber zu einem prozentual höheren Steuersatz führt – nicht vollständig aus. Anders als in den vergangenen Jahren ist die Anpassung der Tarifeckwerte an die erwartete Inflationsrate ab 2027 – die sogenannte Rechtsverschiebung – gar nicht oder nur teilweise vorgesehen. Die Erhöhung des Grundfreibetrags und die Abflachung der zweiten Progressionszone genügen dafür nach der Auffassung des dbb nicht. Zwar gibt es bislang keinen automatischen Mechanismus zum Ausgleich der kalten Progression. Dennoch haben die jeweiligen Bundesregierungen die Tarife in den vergangenen elf Jahren regelmäßig angepasst. Der aktuelle Gesetzentwurf bricht daher mit der bisherigen Vorgehensweise. Der Ausgleich der kalten Progression ist kein Geschenk an die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, sondern verhindert lediglich ungerechtfertigte staatliche Mehreinnahmen. Der fehlende Ausgleich steht dem im Entwurf genannten Ziel entgegen, das Arbeitskräfte- und Wachstumspotenzial zu stärken. Der dbb fordert die Bundesregierung auf, den Gesetzentwurf im weiteren parlamentarischen Verfahren nachzubessern. Zudem bleibt der Entwurf bei der dringend erforderlichen Vereinfachung des Steuersystems weitgehend hinter den Erwartungen zurück. Zwar hat sich jede Bundesregierung dieses Ziel auf die Fahnen geschrieben, die Einkommensteuer ist im Laufe der Jahre jedoch immer komplexer geworden. rh TIPP: 8% Mitgliedsvorteil Für dbb-Mitglieder und ihre Angehörigen Willkommen im dbb vorteilsClub! Dank Mitgliedschaft attraktive und lohnende Angebote für dich. Shopping- und Erlebnisrabatte von 1500+ namhaften Anbietern Newsletter: Keine Mitgliedervorteile verpassen dbb autoabo: Das flexible Mobilitätskonzept LOEWE EXKLUSIVE VORTEILE WECHSELPILOT NEU IM CLUB Starker Sound und klares Design Zeitlos elegante TopTechnik für dein Zuhause: Lautsprecher, Radios, Soundbars und der We. BEAM Projektor – entwickelt in Deutschland. 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