Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft (BDZ)

Ruhegehaltfähigkeit der Polizeizulage: Gesetzentwurf liegt vor

Die bei der dbb Jahrestagung im Januar von Bundesinnenministerin Nancy Faeser angekündigte Wiedereinführung der Ruhegehaltfähigkeit der Polizeizulage nimmt konkrete Formen an. Es liege nun die Entwurfsfassung eines entsprechenden Gesetzes vor, teilte der BDZ am 27. April 2022 mit.

dbb aktuell

Der BDZ setze sich seit langer Zeit gemeinsam mit der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG) sowie dem dbb als Dachverband für die Wiedereinführung der Ruhegehaltfähigkeit der Polizeizulage ein. Der BDZ Bundesvorsitzende Dieter Dewes zeigte sich daher zufrieden, dass die jahrelangen Initiativen erfolgreich waren: „Wir haben immer wieder darauf hingewiesen, dass die physische und verbale Gewalt gegen Zöllnerinnen und Zöllner insbesondere in den Kontrolleinheiten Jahr für Jahr zunimmt die und die Wiedereinführung der Ruhegehaltfähigkeit der Polizeizulage gefordert, um den enormen Belastungen der Vollzugskräfte Rechnung zu tragen. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird nun ein wichtiger Schritt zur Umsetzung unserer Forderungen gemacht.“

Der Entwurf sieht vor, dass sich die künftigen Versorgungsbezüge der Beamtinnen und Beamten in vollzugspolizeilichen geprägten Bereichen der Zollverwaltung um bis zu 160 Euro erhöhen werden. Einbezogen werden sollen auch diejenigen Versorgungsempfängerinnen und -empfänger, die zwischen der Abschaffung der Ruhegehaltfähigkeit der Polizeizulage und vor Inkrafttreten der Neuregelung in den Ruhestand versetzt worden sind. Die Polizeizulage war von 1990 bis 1998 ruhegehaltfähig. Mit dem Versorgungsreformgesetz 1998 wurde unter anderem die Ruhegehaltfähigkeit von Stellenzulagen grundsätzlich aufgehoben. Unter Berücksichtigung entsprechender Übergangsregelungen für zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Versorgungsreformgesetzes 1998 vorhandene Beamtinnen und Beamte sowie Soldatinnen und Soldaten endete die Ruhegehaltfähigkeit der Polizeizulage beim Bund mit Ablauf des Jahres 2007, für Empfängerinnen und Empfänger von Dienstbezügen der Besoldungsgruppen A1 bis A9 mit Ablauf des Jahres 2010.

 

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