Pflichtstundenzahlerhöhung für angestellte Lehrer rechtens

Nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 23. Mai 2001 ist die Erhöhung der Pflichtstundenzahl angestellter Lehrer durch Verordnung rechtens. Dem Urteil lag folgender Sachverhalt zugrunde (BAG, Urteil vom 23. Mai 2001, Aktenzeichen 5 AZR 545/99): Die Klägerin ist beim beklagten Land als vollzeitbeschäftigte Lehrerin angestellt. Auf das Arbeitsverhältnis finden der BAT und die Sonderregelungen für Lehrer Anwendung. Die Arbeitszeit richtet sich nach den für Beamte geltenden Regelungen. Durch Verordnung vom 22. Mai 1997 erhöhte das zuständige Ministerium des beklagten Landes die wöchentliche Unterrichtsstundenzahl um 1 Stunde von 23,5 auf 24,5. Hiergegen richtete sich die Klägerin mit der Begründung, dass die Verordnung vom 22. Mai 1997 rechtswidrig sei, weil durch die Erhöhung der Pflichtstundenzahl die regelmäßige Arbeitszeit von 38,5 Stunden wöchentlich überschritten werde.

Die Vorinstanzen haben die Klage abgewiesen. Die Revision der Klägerin vor dem BAG ist erfolglos geblieben. Das Ministerium für Schule und Weiterbildung des beklagten Landes hat wirksam die Pflichtstundenzahl für die an Gesamtschulen tätigen Lehrkräfte auf 24,5 heraufgesetzt. Der Verordnungsgeber hat sich auf die Ermächtigungsgrundlage in § 5 Abs. 1 des Schulfinanzgesetzes stützen können und nicht gegen höherrangiges Recht verstoßen. Insbesondere hat er nicht die ihm zukommende Einschätzungsprärogative überschritten, als er annahm, eine Pflichtstundenzahl für an Gesamtschulen tätige Lehrkräfte von 24,5 entspreche im Jahresdurchschnitt einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von 38,5 Stunden. Das Berufungsgericht hat festgestellt, dass das beklagte Land aus Anlass der Änderung der Pflichtstundenzahl den Umfang der außerhalb der Unterrichtszeit zu erbringenden Leistungen vermindert hat. Die Erhöhung der Pflichtstundenzahl ist dadurch ausgeglichen worden. Auch deshalb besteht kein Grund, die Rechtswirksamkeit der Verordnung in Zweifel zu ziehen.

zurück
Einkommensrunde

Einkommensrunde

mit der TdL (2023) & Hessen (2024)

Einkommenstabellen

Einkommenstabellen