Privat genutztes Diensthandy

Die übermäßige Privatnutzung eines Dienst-Handys kann auch ohne vorhergehende Abmahnung die Kündigung des Arbeitnehmers rechtfertigen. Das gilt nach Auffassung des Landesarbeitsgerichts Frankfurt/Main auch dann, wenn dem Mitarbeiter die Privatnutzung des Telefons vorher nicht ausdrücklich untersagt wurde. Mit ihrem Urteil wiesen die Richter die Klage eines Bankangestellten zurück und erklärten seine ordentliche Kündigung für wirksam. Der hauptsächlich im Außendienst beschäftigte Mitarbeiter hatte das Handy der Bank fast ausschließlich für private Gespräche benutzt und in vier Monaten Kosten in Höhe von rund 1.700 Euro verursacht.

(LAG Frankfurt/Main - 5 Sa 1299/04)

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